Mannheim; Planungsbegleitende Vermessung und Bestandsmodellierung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51518
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Mannheim; Planungsbegleitende Vermessung und Bestandsmodellierung
Mannheim; Planungsbegleitende Vermessung und Bestandsmodellierung.
Los 1 – Achsverschwenkung MA Hbf; Planungsbegleitende Vermessung und Bestandsmodellierung.
Mannheim
Los 1 – Achsverschwenkung MA Hbf; Planungsbegleitende Vermessung und Bestandsmodellierung.
Los 2 – 3gl Ausbau MA Hbf – MA-Friedrichsfeld; Planungsbegleitende Vermessung und Bestandsmodellierung.
Mannheim
Los 2 – 3gleisiger Ausbau MA Hbf – MA-Friedrichsfeld; Planungsbegleitende Vermessung und Bestandsmodellierung.
Los 3 – Neubau Überwerfungsbauwerk Friedrichsfeld; Planungsbegleitende Vermessung und Bestandsmodellierung.
Mannheim
Los 3 – Neubau Überwerfungsbauwerk Friedrichsfeld; Planungsbegleitende Vermessung und Bestandsmodellierung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verwenden Sie hierzu die Datei „21FEI51518 Teilnahmeantrag.pdf".
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Verwenden Sie hierzu die Datei „21FEI51518 Teilnahmeantrag.pdf".
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
Verwenden Sie hierzu die Datei „21FEI51518 Teilnahmeantrag.pdf“ sowie die Datei „21FEI51518_Teilnahmeantrag_Anlage 1ff.pdf/xlsx“.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Zusätzliche weitere geforderte Nachweise:
—— Nachweis über 2 ausgeführte oder noch laufende Projekte der Vermessung von Verkehrsinfrastruktur (min. ein Projekt Eisenbahn) mit einem Projektvolumen von mindestens 5 Mio. EUR (GWU) und unter Anwendung der BIM-Methodik.
—— Nachweis über 2 ausgeführte oder noch laufende Projekte der Modellierung von Verkehrsinfrastruktur (min. ein Projekt Eisenbahn) mit einem Projektvolumen von mindestens 5 Mio. EUR (GWU) und unter Anwendung der BIM-Methodik.
—— Bestätigung der AG aus mindestens 2 Projekten mit einem Projektvolumen von mindestens 5 Mio. EUR (GWU) über eine befriedigende Qualität der erarbeiteten Ergebnisse (gemäß Formblatt Bewertung des AG Anlage 1.1 Eignungskriterien zum Teilnahmeantrag („21FEI51518 Teilnahmeantrag.pdf“)
—— Der Projektleiter verfügt über mindestens 5-jährige Berufserfahrung in Koordinierungs- und Leitungsfunktion von Eisenbahninfrastrukturprojekten mit einem jeweiligen Projektvolumen von über 30 Mio. EUR, sowie eine Berufserfahrung von mindestens 15 Jahren.
Für die Vermessungsingenieure ist ein Nachweis über jeweils min. 5 Jahre Berufserfahrung und Mitarbeit in min. 3 Projekten der Vermessung von Eisenbahninfrastrukturprojekten (mindestens in einem Fall mit einem jeweiligen Projektvolumen von über 10 Mio. EUR) vorzulegen. Es ist mindestens 1 Vermessungsingenieur anzugeben.
Für die Vermessungstechniker ist ein Nachweis über jeweils min. 5 Jahre Berufserfahrung und Mitarbeit in min. 3 vergleichbaren Projekten (Vermessung für Neubau- bzw. Ausbauprojekte Schiene) vorzulegen. Es sind mindestens 3 Vermessungstechniker anzugeben.
Das Projektkernteam (Projektleiter, Vermessungsingenieur, Vermessungstechniker) wird uneingeschränkt für die vorgesehene Leistung zur Verfügung stehen.
— Für den Projektleiter und seinen Stellvertreter ist ein Nachweis über mindestens ein Eisenbahninfrastrukturprojekt mit einem jeweiligen Projektvolumen von über 15 Mio. EUR unter Anwendung der BIM-Methodik zu übergeben.
Für den BIM-Koordinator ist ein Nachweis über jeweils min. 5 Jahre Berufserfahrung und Mitarbeit in min. einem vergleichbaren Projekt unter Anwendung der BIM-Methodik vorzulegen.
Für die BIM-Konstrukteure ist ein Nachweis über jeweils min. 2 Jahre Berufserfahrung und Mitarbeit in min. einem Projekt der Vermessung von Eisenbahninfrastrukturprojekten (GWU > 15 Mio. EUR) unter Anwendung der BIM-Methodik vorzulegen. Es sind mindestens 4 BIM-Konstrukteure zu benennen.
Für alle in der Tabelle aufgeführten BIM-Koordinatoren und BIM-Konstrukteure sind Nachweise für die Aus-/Fortbildung in den im Unternehmen verwendeten BIM-Produkte vorzulegen. Hierbei sind sowohl das erste ausgestellte Zertifikat sowie das aktuellste Zertifikat zu übergeben.
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.