ESTW-A Süßen – Unterzentrale Plochingen – Bau- und Oberbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40729
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW-A Süßen – Unterzentrale Plochingen – Bau- und Oberbauarbeiten
Süßen
— 2 100 cbm Erdaushub,
— 37 000 m Kabelverlegung,
— 3 200 m Kabelkanalverlegung,
— 60 St. Kabelaufbauschächte liefern und verlegen,
— 10 St. Gleisquerungen mit einer Gesamtlänge von 130 lfm herstellen,
— Geschlossene Gleisquerungen mit einer Gesamtlänge der Kabelschutzrohre von 170 m herstellen,
— 230 lfm Rammrohrgründung mit Vorbohrung für ca. 18 Signalgründungen ausführen.
Einbau einer Weiche ABW-54-300-1:9 einschließlich Planumsschutzschicht
— 2 Lückenschlüsse herstellen,
— 50 m Gleis verlegen,
— 3 Gleisabschlüsse liefern und einbauen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW-A Süßen – Unterzentrale Plochingen – Bau- und Oberbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— DB Engineering & Consulting.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Süßen
— 2 100 cbm Erdaushub,
— 37 000 m Kabelverlegung,
— 3 200 m Kabelkanalverlegung,
— 60 St. Kabelaufbauschächte liefern und verlegen,
— 10 St. Gleisquerungen mit einer Gesamtlänge von 130 lfm herstellen,
— Geschlossene Gleisquerungen mit einer Gesamtlänge der Kabelschutzrohre von 170 m herstellen,
— 230 lfm Rammrohrgründung mit Vorbohrung für ca. 18 Signalgründungen ausführen.
Einbau einer Weiche ABW-54-300-1:9 einschließlich Planumsschutzschicht
— 2 Lückenschlüsse herstellen,
— 50 m Gleis verlegen,
— 3 Gleisabschlüsse liefern und einbauen.
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Land: Deutschland
LÄA19 zusätzlich Boden lösen und zusätzlich Boden austauschen
Gemäß LV ist nur die Menge für das eigentliche Schachtvolumen ausgeschrieben, tatsächlich muss aber zu allen vier Seiten zusätzlich ca. 50 cm mehr ausgehoben werden und nach dem Einbau des Schachtes den Boden um den Schacht wieder regelkonform zu verdichten.
Zusätzlich besteht zwischen Ausschreibung und genehmigter Kabeltiefbauplanung für die Tiefe der einzelnen Schächte einen Höhenunterschied bis zu 50 cm. Somit muss für den Schacht der Boden tiefer ausgehoben werden.
In der Ausschreibung und Bodengutachten sollte bei den einzelnen Gleisquerungen der gelöste Boden wieder eingebaut werden.
Bei der Erstellung der Gleisquerungen kam bei sämtlichen Querungen nicht verwendungsfähiger Boden beim Ausbau zum Tragen. Somit musste der Boden ausgetauscht werden, um das Gleis wieder regelkonform herstellen zu können.