Sammlung, Transport und Verwertung von Grünabfällen im Rheingau-Taunus-Kreis ab 1.1.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 03 VgV 2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aarbergen
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65326
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eaw-rheingau-taunus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Transport und Verwertung von Grünabfällen im Rheingau-Taunus-Kreis ab 1.1.2022
Leistungsgegenstand ist die Abholung und der Transport sowie die Verwertung der Grünabfälle aus dem Gebiet der Städte und Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis ab 1.1.2022.
Abholung der Grünabfälle und Transport zum jeweiligen Übernahmeort
Gegenstand der Leistung aus Los 1 ist die Abholung der Grünabfälle an den insgesamt 128 Grünschnittsammelstellen des Rheingau-Taunus- Kreises und der Transport dieser Abfälle zu bis zu 2 Übernahmeorten. Die Festlegung der Übernahmeorte obliegt dem Auftraggeber.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal zu verlängern. Die erste Verlängerungsoption umfasst einen Zeitraum von 2 Jahren, die darauffolgende zweite Verlängerungsoption einen Zeitraum von einem Jahr.
Verwertung der Grünabfälle
Gegenstand der Leistung in Los 2 ist die Übernahme der angelieferten Grünabfälle, die anschließende Verwertung des Grünabfalls sowie die Beseitigung der nicht verwertbaren Abfälle und die Vermarktung der erzeugten Stoffe (bspw. Kompost, Biogas, Holzhackschnitzel etc.) auf eigenes Risiko. Die Übernahme der Abfälle hat an bis zu 2 Übernahmeorten zu erfolgen. Diese Übernahmeorte müssen sich innerhalb des vom Auftraggeber nach Maßgabe der Vergabeunterlagen vorgegebenen Bereichs befinden. Am Übernahmeort hat der Auftragnehmer entweder eine Verwertungsanlage zu betreiben und zu bewirtschaften oder eine Umladestation zu betreiben, die angelieferten Abfälle umzuladen und den Transport zur Verwertungsanlage durchzuführen. Die Leistungserbringung kann jeweils in bestehenden oder neu zu errichtenden Anlagen erfolgen. Der Auftragnehmer hat die Option, die Kompostierungsanlage Taunusstein-Orlen als Umschlagplatz, als Umschlag- und Schredderplatz und/oder zur Kompostierung eines Teils der Grünabfallmengen aus dem Sammelgebiet zu nutzen. Eine Verpflichtung zur Nutzung besteht nicht.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal zu verlängern. Die erste Verlängerungsoption umfasst einen Zeitraum von 2 Jahren, die darauffolgende zweite Verlängerungsoption einen Zeitraum von einem Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abholung der Grünabfälle und Transport zum jeweiligen Übernahmeort
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenrod-Kemel
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65321
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung der Grünabfälle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenrod-Kemel
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65321
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswerts wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter Ziff. II.1.7) als Gesamtwert der Beschaffung [Betrag gelöscht] EUR und unter Ziff. V.2.4) als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]