2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE112, Bau Bereitstellungsflächen, Los 2 Straßenbau/Entwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 013-026929
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE112, Bau Bereitstellungsflächen, Los 2 Straßenbau/Entwässerung
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE112, Bau Bereitstellungsflächen, Los 2 Straßenbau/Entwässerung
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE112, Bau Bereitstellungsflächen, Los 2 Straßenbau/Entwässerung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE112, Bau Bereitstellungsflächen, Los 2 Straßenbau/Entwässerung
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
29 — Anpassung Böschung aufgrund Rutschung:
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
29 — Anpassung Böschung aufgrund Rutschung:
Mutmaßlich aufgrund von einem ungewöhnlichem Starkregenereignis kam es zu einer Rutschung in der Böschung des Versickerbeckens. Daraufhin muss die Böschung wiederhergestellt und um ähnliche Schadensbilder in Zukunft zu vermeiden mit zusätzlichen Wasserbausteinen gesichert werden.