ESTW Linke Rheinseite 1. BS — Konstruktiver Ingenieurbau Signalausleger und Signalbrücken Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41116
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Linke Rheinseite 1. BS — Konstruktiver Ingenieurbau Signalausleger und Signalbrücken
— 8 Signalausleger über 1 Gleis,
— 6 Signalbrücke über mehrere Gleise,
— 20 Gründungen (Herstellen Baugrube, Gründungssohle und Fundament),
— Rückbau von 1 Signalbrücken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KIB — SIA/SIB Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kesselsdorf
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ESTW Köln Linke Rheinseite 1. BS
— 8 Signalausleger über 1 Gleis,
— 6 Signalbrücke über mehrere Gleise,
— 20 Gründungen (Herstellen Baugrube, Gründungssohle und Fundament),
— Rückbau von 1 Signalbrücken.
Ort: Kesselsdorf
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
Herstellung Erdung
Gem. Bauvertrag und der vom AG beigestellten und baufreigegebenen AP ist die Herstellung der äußeren Bauwerkserde ein Regelanschluss am benachbarten Gleis der Stütze vorgesehen. Gem. vorgefundener Bestandserdung der OLA-Masten und Bauwerken mussten die Stützen am Gleis 2630 nicht am anliegenden Gleis sondern am Gleis 2 der Strecke 2640 geerdet werden.
Gem. Bauvertrag ist die Abschlatung und Erdung von Oberleitungs- und Speiseleitungsanlagen Aufgabe des AG. Entsprechned Weisung des AG ist die Erdung der Speiseleitung seitens der ARGE zu übernehmen. Gem. Weisung des AG ist an der SIB km 2,241 am Gleis 1 Strecke 2630 aufgrund eines zu geringen Abstandes zum Riegel ein isoliertes Tragseil einzubauen.
Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei zeitlichen Zwängen entstehen würden. Die zeitlichen Zwänge beziehen sich auf Sperrpausen, die mühsam freigegeben wurden und nur für in einem bestimmten Zeitfenster vorhanden sind. Des Weiteren würden bei einem AN Wechsel erhebliche Schwierigkeiten vorliegen, da Betren bzw. Sperrpausen abgesagt werden müssten und neue Betren bzw. Sperrpausen zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufs führen würden.