ESTW Linke Rheinseite 1. BS – Konstruktiver Ingenieurbau Signalausleger und Signalbrücken Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41116
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Linke Rheinseite 1. BS – Konstruktiver Ingenieurbau Signalausleger und Signalbrücken
— 8 Signalausleger über 1 Gleis,
— 6 Signalbrücke über mehrere Gleise,
— 20 Gründungen (Herstellen Baugrube, Gründungssohle und Fundament),
— Rückbau von 1 Signalbrücken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KIB – SIA/SIB Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kesselsdorf
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ESTW Köln Linke Rheinseite 1. BS
— 8 Signalausleger über 1 Gleis,
— 6 Signalbrücke über mehrere Gleise,
— 20 Gründungen (Herstellen Baugrube, Gründungssohle und Fundament),
— Rückbau von 1 Signalbrücken.
Ort: Kesseldorf
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland
Zusätzliche logistische Leistungen
Es werden 3 Sachverhalte beschrieben. Der erste Sachverhalt beinhaltet den Transport von zwei 8,5 t Kettenbagger der Fa. Röhll mittels Zweiwegetechnik vom Bahnhof Köln-West zur BE-Fläche Mediapark.
Der zweite Sachverhalt beschreibt die Probebefahrungen (Signalsichtprüfung) mittels einer AZ-Lok inkl. Bediener, Logistiker und AZ-Führer. Es wurden mehrere Abschnitte vom gesperrten und nicht gesperrten Streckenbereich der Strecken 2630 und 2640 befahren.
Der dritte Sachverhalt umfasst die täglichen Verzögerungen und Stillstandszeiten der Logistik im geplanten Bauablauf. Als Ursache für die Verzögerungen und Stillstandszeiten wird die betriebliche Situation im Bezug auf die Zu- und Abfahrt im Schlundgleis (BE-Mediapark) sowie deren Nutzung durch dritte Firmen im Baufeld (parallellaufender Weichenumbau) benannt.
Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf bei zeitlichen Zwängen entstehen würden. Die zeitlichen Zwänge beziehen sich auf Sperrpausen, die mühsam freigegeben wurden und nur für in einem bestimmten Zeitfenster vorhanden sind. Darüber hinaus weist der AN vorhandene Spezialeinsatzgeräte wie die AZ-Lok auf, die für die zusätzliche Leistung benötigt wurde. Des Weiteren würden bei einem AN Wechsel erhebliche Schwierigkeiten vorliegen, da Betren bzw. Sperrpausen abgesagt werden müssten und neue Betren bzw. Sperrpausen zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufs führen würden.