Beschaffung von mobilen Außendienstdruckern für die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0025
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: O1080/0002/150
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von mobilen Außendienstdruckern für die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Beschaffung von ca. 2 500 mobilen Druckern mit Scannfunktion für die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main.
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Zum Gottschalkhof 3
60594 Frankfurt am Main
Beschaffung von ca. 2 500 fabrikneuen mobilen Druckern mit Scanfunktion. Alle Geräte müssen vom gleichen Hersteller stammen und die unten aufgeführten Spezifikationen erhalten.
Die anzubietenden Maschinen müssen folgenden Mindestanforderungen entsprechen:
— Unterstützte Betriebssysteme: Windows 10, USB-Anschluss,
— erweiterte Funktionen: Automatische Erkennung der Papierbreite,
— erweiterte Scannerfunktionen: Automatischer Vorlageneinzug für 10 Seiten,
— Prozessorgeschwindigkeit: 700 MHz,
— Papierzuführungskapazität: 50,
— maximaler Druckbereich bis: 209,9 x 349,6 mm,
— unterer Rand (DIN A4) 3 mm,
— linker Rand (DIN A4) 3 mm,
— rechter Rand (DIN A4) 3 mm,
— oberer Rand (DIN A4) 3 mm,
Druckauflösung:
— Druckqualität schwarzweiß 1 200 x 1 200 dpi (gerendert) beim Drucken über den Computer,
— Druckqualität in Farbe 4 800 x 1 200 dpi optimiert in Farbe (beim Drucken über einen Computer und 1 200 Input-dpi),
— Lieferumfang,
— Drucker,
— Patronen für bis zu 200 Seiten,
— Netzkabel,
— Wiederaufladbarer Akku,
— Druckzeit,
— Ausgabe der ersten Seite schwarzweiß (A4, betriebsbereit) Mit Wechselstrom: 13 Sek.; mit Akkustrom: 14 Sek.,
— Ausgabe der ersten Seite in Farbe (A4, betriebsbereit) Bei Wechselstrom: 20 Sek., Bei Akku: 22 Sek.,
— Kopiererspezifikationen,
— Funktion für Farbkopien: Ja,
— Kopien: bis zu 50 Kopien,
— Kopierauflösung: Bis zu 600 dpi,
— Einstellungen für Kopie verkleinern/vergrößern: 25 bis 400 %.
Scannerspezifikationen:
— Bit-Tiefe: 24 Bit,
— Graustufen: 256,
— Kapazität der automatischen Dokumentenzuführung: 10,
— Farbscannen: Ja,
— Scanauflösung: 600 dpi,
— Scan-Dateiformat Von der Software unterstützte Dateitypen für Scans: Bitmap (.bmp), JPEG (.jpg), PDF (.pdf), PNG (.png), Rich Text (.rtf), PDF durchsuchbar
(PDF/A-1a – Level A, PDF/A-1b – Level B) (.pdf), Text (.txt), TIFF (.tif),
— Scan-Eingangsmodi: Scannen und Kopieren über das Bedienfeld an der Vorderseite,
— Scanformat ADF (maximal): 216 x 356 mm,
— Scantechnologie: CIS,
— Scannertyp: Einzelblattzuführung,
— Scangeschwindigkeit (normal, A4): 9 S./Min., SW oder Graustufen 3,6 S./Min., Farbe,
— unterstützte bearbeitbare Text (OCR)-Formate,
— Send-to-E-Mail-Funktion Ja,
Speicher:
— Speicherkapazität: Standard 256 MB DDR3.
Bildschirmspezifikationen:
— Anzeigegerät: min. 6,73 cm (2,65 Zoll) CGD (Farbanzeige), IR-Touchscreen,
— Konnektivität und Datenübertragung,
— Wireless: 1 WiFi 802.11b/g/n,
— Wireless-Funktionalität: Ja. (Wireless, Wi-Fi Direct und BLE),
— Konnektivität, Standard: 1 USB 2.0-Gerät, 1 USB 2.0-Host, 1 Wireless, 1 Wi-Fi Direct, 1 BLE,
Gewicht:
— Gewicht max. 3,00 kg (3,20 kg mit Akku),
— Systemkomponenten,
— Bedienfeld IR-Touchfunktion mit 3 Schnelltasten für „Start“, „Zurück“ und „?“,
— unterstützte Druckmedien,
— unterstützte Medienformate: 10 x 15 cm, A4, Umschläge,
— Medienformate, einstellbar: 76 x 102 mm bis 216 x 356 mm,
— Standardmedienformate (Duplex): 76,3 x 127 bis 215,9 x 355,6 mm,
— unterstützte Medienformate: A4, A5, A6, B5 (ISO), A2, C5, C6, DL (Briefumschläge),
— Medientypen: Normalpapier,
— Normalpapier: 100 % RC-Papier,
— Gewicht Druckmedien: unterstützt 60 bis 300 g/m2.
Druckgeschwindigkeit:
— Druckgeschwindigkeit Schwarzweiß (ISO): Mit Wechselstrom 10 S./Min., mit Akkustrom: 9 S./Min.,
— Druckgeschwindigkeit Farbe (ISO): Mit Wechselstrom 7 S./Min., mit Akkustrom: 6 S./Min.,
Druckerspezifikationen:
— Funktionen Drucken/Kopieren/Scannen,
— Multitasking unterstützung,
— Automatischer Papiersensor,
— Randloser Druck (bis 127 x 177 mm),
— Beidseitiger Druck,
— Druckleistung (monatlich, A4): bis zu 500 Seiten,
— Papierfächer 1,
— mitgelieferte Treiber: Die Treiber müssen als Gesamtpaket über Internet Download verfügbar sein,
— vertikale Ausrichtungsgenauigkeit +/-0,02 mm,
— Drucktechnologie: Thermischer Tintenstrahldruck,
— Patronen und Druckköpfe,
— Tintentypen: Farbstoffbasiert(Farbe), Pigmentbasiert (Schwarz),
— Anzahl der Druckpatronen 2: 1 Schwarz, 1 Farbe (Cyan, Magenta, Gelb),
— Farbe(n) für Druckverbrauchsmaterialien: Schwarz,
— Dreifarbig: Cyan, Magenta, Gelb,
— Druckfarben maximal 2,
— Akku und Leistung,
— Stromversorgung: Eingangsspannung: 200 bis 240 V Wechselstrom, 50 bis 60 Hz,
— Netzteiltyp: Eingebautes Netzteil,
— Energieverbrauch max.: 0,14 Watt (manuell ausgeschaltet), 3,4 Watt (Standby), 0,81,
— Watt (Ruhemodus).
— Zertifizierungen:
—— EMV-Richtlinie EU
—— energy star
Mindestvertragslaufzeit: 12 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Gem. Ziffer 15.2 des Rahmenvertrags steht dem Auftraggeber ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungser- weiterung) zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsbestimmungen (Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.)
Referenzen:
Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.
— Art: Lieferung von Druckern (bzw. mobilen Druckern),
— Umfang: Lieferung von 2.500 Druckern (bzw. mobilen Druckern) in einem Auftrag innerhalb eines Jahres an verschiedene Standorte.
(Datei "Referenzen_2021-25" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Gemäß § 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19. Dezember
2015 – HVTG – (GVBl. S. 354) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG) die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“). Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Erklärung betreffend Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (Datei „Erklaerung_Ausschluss“) und die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei „Eigenerklärung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB“ und Datei „Eigenerklärung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB“).
Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 GWB, § 58 VgV).
Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem „Energieverbrauchswert TEC (Energieeffizienz) der Drucker“ (=Zuschlagskriterium, Gewichtung 20 %) sowie dem Angebotenen „Preis“ (=Zuschlagskriterium, Gewichtung 80 %).
Grundlage der preislichen Wertung ist der angebotene Gesamtangebotspreis (brutto), der sich aus dem vom Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe einzureichenden Preisblatt (Datei „Preisblatt_2021-25“) ergibt. Hierbei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis die maximale Indexzahl (P). Die anderen Angebote erhalten im Verhältnis hierzu eine geringere Indexzahl.
Grundlage der Wertung der Energieeffizienz ist der TEC-Wert (Typischer wöchentlicher Energieverbrauchswert) der angebotenen Drucker, der sich aus dem vom Bieter
Im Rahmen der Angebotsabgabe einzureichenden Preisblatt (Datei „Preisblatt_2021-25“; Position 23) ergibt. Hierbei erhält das Angebot mit dem (in Summe) niedrigsten TEC-Wert die maximale Indexzahl (L). Die anderen Angebote erhalten im Verhältnis hierzu eine geringere Indexzahl.
Für die Gesamtwertung werden die Indexzahlen (P) und (L) addiert. Der Bieter mit dem höchsten Gesamtindex (Z) hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag. Es kann ein maximaler Gesamtindex (Z) von 100 erreicht werden.
Teststellung:
Vor dem Zuschlag der Ausschreibung erfolgt eine Prüfung bereitgestellter Testgeräte bezüglich der Erfüllung der technischen Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung. Sofern diese nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des entsprechenden Bieters vom Vergabeverfahren. Die Grundlage für die Prüfung stellt die Anforderungsliste dar (siehe auch Dokument „Anforderungsliste_2021-25“).
Zur Durchführung der Prüfung müssen 4 Testgeräte unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist bereitgestellt werden.
Die Einladungen zur Teststellung erfolgen nach dem Ende der Angebotsfrist durch die ausschreibende Stelle mit ca. 1 Woche Vorlauf. Die Durchführung der Teststellung wird voraussichtlich in den Kalenderwochen 24 und 25 erfolgen.
Es werden maximal von drei Bietern gleichzeitig Testgeräte angefordert. Dabei handelt es sich um die Bieter, welche den höchsten Gesamtindex (Z) erreicht haben. Erreichen 2 Bieter dieselbe Kennzahl (Z), gelten die unter Ziffer 6.3 dargelegten Regelungen. Sollte keines der angebotenen Geräte die Anforderungen erfüllen, werden Testgeräte des Bieters mit dem nächsthöheren Gesamtindex (Z) angefordert.
Zwei der Geräte sind an die folgende Adresse zu senden:
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, z. Hd. Herrn Bier, Zum Gottschalkhof 3, 60594 Frankfurt am Main.
Zwei Geräte sind an die folgende Adresse zu senden:
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, z. Hd. Herr Peter Mittnacht, Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.