Abnahmeprüfleistunge ETCS Level 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50490
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Abnahmeprüfleistunge ETCS Level 2
Abnahmeprüfleistunge ETCS Level 2.
Abnahmeprüfleistungen ETCS Level 2.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
SektVO §13(2) Nr 3 c) Beschränkung des Bieterkreises durch Zulassungen des EBAs zu Abnahmeprüfleistungen im Bereich STE für die Techniken ESTW Thales und ETCS; der Abnahmeprüfer muss als Gutachter vom EBA für die Anerkennung ETCS L2 und für die Technik der Firma Thales lizensiert sein (zwingend erforderlich).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abnahmeprüfleistunge ETCS Level 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.