Verkehrsvertrag Regio-Tram Kassel ab Dezember 2023

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2019/S 211-518853)

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nvv.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsvertrag Regio-Tram Kassel ab Dezember 2023

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringen von Verkehrsleistungen auf den Linien RT 1 Hümme – Kassel Hbf – Kassel Holländische Straße, RT 4 Wolfhagen – Kassel Hbf – Kassel Holländische Straße und RT 5 Melsungen – Kassel Hbf – Kassel Auestadion, in einem Umfang von ca. 2,34 Mio. Zkm p.a..

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/04/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 211-518853

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Erbringen von Verkehrsleistungen auf den Linien RT 1 Hümme – Kassel Hbf – Kassel Holländische Straße, RT 4 Wolfhagen – Kassel Hbf – Kassel Holländische Straße und RT 5 Melsungen – Kassel Hbf – Kassel Auestadion, in einem Umfang von ca. 2,34 Mio. Zkm p. a.

muss es heißen:

Erbringen von Verkehrsleistungen auf den Linien RT 1 Hümme – Kassel Hbf – Kassel Holländische Straße, RT 4 Wolfhagen – Kassel Hbf – Kassel Holländische Straße und RT 5 Melsungen – Kassel Hbf – Kassel Auestadion, in einem Umfang von ca. 2,34 Mio. Zkm p. a.

Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öffentliche Dienstleistungsauftrag.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)

Abschnitt Nummer: VI.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Die Leistungen sind mit von der Regionalbahn Kassel GmbH (RBK) zur Verfügung gestellten Zweisystemfahrzeugen zu erbringen, die dem im hiesigen Verfahren ausgewählten Verkehrsunternehmen verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge erfolgt ebenfalls durch die RBK. Zwischen dem Verkehrsunternehmen, mit dem die Vereinbarung geschlossen werden soll, und der RBK wird ein Fahrzeugbereitstellungsvertrag (FBV) abgeschlossen. Die RBK verpflichtet sich darin, dem Verkehrsunternehmen die Zweisystemfahrzeuge unter Einschluss bestimmter, im FBV benannter Nebenleistungen, zur Verfügung zu stellen. Das Verkehrsunternehmen verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung eines Entgelts. Das für die Leistungen der RBK nach dem FBV anfallende Entgelt wird dem Verkehrsunternehmen in voller Höhe vom NVV erstattet. Nähere Regelungen enthalten die Vergabeunterlagen. Die Durchführung der Verkehrsleistungen setzt voraus, dass das ausgewählte Verkehrsunternehmen über eine Genehmigung nach §§ 6 ff. AEG verfügt. Des Weiteren müssen dem erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung die für die dem Vergabeverfahren zugrunde liegenden Linien erforderlichen Personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 12 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bestandskräftig erteilt werden oder es muss bis zur Bestandskraft der Genehmigungen eine einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG erteilt (und ggf. für sofort vollziehbar erklärt) werden. Das ausgewählte Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Anträge unverzüglich nach Abschluss der Vereinbarung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Näheres hierzu ist im Verkehrsvertrag geregelt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Erteilung der Personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen unter anderem vom Vorliegen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG (Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs, Zuverlässigkeit, fachliche Eignung) abhängt. Deren Vorliegen prüft die zuständige Genehmigungsbehörde unabhängig von der Prüfung und Wertung der Angebote einschließlich der Eignungsprüfung seitens des Auftraggebers. Sollte die Erteilung der Genehmigungen aus in der Person des Gewinners des hiesigen Vergabeverfahrens liegenden Gründen, wie insbesondere dem Fehlen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen bestandskräftig versagt werden, so ist das ausgewählte Verkehrsunternehmen dem NVV zum Schadensersatz verpflichtet. Näheres hierzu ist im Verkehrsvertrag geregelt. Der NVV übernimmt keine Garantie und keine sonstige Haftung dafür, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen erteilt werden.

Die in Abschnitt II.2.) genannte Laufzeit des Vertrags stellt eine Mindestlaufzeit dar. Eine nähere Konkretisierung der Vertragslaufzeit erfolgt im Vergabeverfahren.

muss es heißen:

Die Leistungen sind mit von der Regionalbahn Kassel GmbH (RBK) zur Verfügung gestellten Zweisystemfahrzeugen zu erbringen, die dem im hiesigen Verfahren ausgewählten Verkehrsunternehmen verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge erfolgt ebenfalls durch die RBK. Zwischen dem Verkehrsunternehmen, mit dem die Vereinbarung geschlossen werden soll, und der RBK wird ein Fahrzeugbereitstellungsvertrag (FBV) abgeschlossen. Die RBK verpflichtet sich darin, dem Verkehrsunternehmen die Zweisystemfahrzeuge unter Einschluss bestimmter, im FBV benannter Nebenleistungen, zur Verfügung zu stellen. Das Verkehrsunternehmen verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung eines Entgelts. Das für die Leistungen der RBK nach dem FBV anfallende Entgelt wird dem Verkehrsunternehmen in voller Höhe vom NVV erstattet. Nähere Regelungen enthalten die Vergabeunterlagen. Die Durchführung der Verkehrsleistungen setzt voraus, dass das ausgewählte Verkehrsunternehmen über eine Genehmigung nach §§ 6 ff. AEG verfügt. Des Weiteren müssen dem erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung die für die dem Vergabeverfahren zugrunde liegenden Linien erforderlichen Personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 12 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bestandskräftig erteilt werden oder es muss bis zur Bestandskraft der Genehmigungen eine einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG erteilt (und ggf. für sofort vollziehbar erklärt) werden. Das ausgewählte Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Anträge unverzüglich nach Abschluss der Vereinbarung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Näheres hierzu ist im Verkehrsvertrag geregelt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Erteilung der Personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen unter anderem vom Vorliegen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG (Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs, Zuverlässigkeit, fachliche Eignung) abhängt. Deren Vorliegen prüft die zuständige Genehmigungsbehörde unabhängig von der Prüfung und Wertung der Angebote einschließlich der Eignungsprüfung seitens des Auftraggebers. Sollte die Erteilung der Genehmigungen aus in der Person des Gewinners des hiesigen Vergabeverfahrens liegenden Gründen, wie insbesondere dem Fehlen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen bestandskräftig versagt werden, so ist das ausgewählte Verkehrsunternehmen dem NVV zum Schadensersatz verpflichtet. Näheres hierzu ist im Verkehrsvertrag geregelt. Der NVV übernimmt keine Garantie und keine sonstige Haftung dafür, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen erteilt werden.

Die in Abschnitt II.2.7 genannte Laufzeit des Vertrags stellt eine Mindestlaufzeit dar. Eine nähere Konkretisierung der Vertragslaufzeit erfolgt im Vergabeverfahren.

Hinweise für die Stellung eigenwirtschaftlicher Anträge:

— Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr ist für den in den Anwendungsbereich des PBefG fallenden Teil der Verkehrsleistungen bis zur Systemwechselstelle nur gesamthaft möglich und spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung dieser korrigierten Bekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen (§ 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG).

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Wähle einen Ort aus Hessen

Aarbergen
Abtsteinach
Ahnatal
Allendorf (Eder)
Allendorf (Lumda)
Alsfeld
Amöneburg
Aßlar
Babenhausen
Bad Arolsen
Bad Camberg
Bad Emstal
Bad Endbach
Bad Hersfeld
Bad Homburg vor der Höhe
Bad Karlshafen
Bad König
Bad Nauheim
Bad Orb
Bad Salzschlirf
Bad Schwalbach
Bad Soden am Taunus
Bad Soden-Salmünster
Bad Sooden-Allendorf
Bad Vilbel
Bad Wildungen
Bad Zwesten
Battenberg (Eder)
Baunatal
Bebra
Bensheim
Berkatal
Beselich
Biblis
Biebergemünd
Biebertal
Biebesheim am Rhein
Biedenkopf
Birstein
Bischoffen
Borken
Braunfels
Brechen
Brensbach
Breuberg
Breuna
Brombachtal
Bruchköbel
Büdingen
Burgwald
Bürstadt
Buseck
Büttelborn
Butzbach
Calden
Cölbe
Darmstadt
Dieburg
Diemelsee
Diemelstadt
Dietzenbach
Dietzhölztal
Dillenburg
Dornburg
Dreieich
Driedorf
Ebersburg
Ebsdorfergrund
Echzell
Edermünde
Edertal
Egelsbach
Ehrenberg (Rhön)
Ehringshausen
Eichenzell
Einhausen
Eiterfeld
Elbtal
Eltville am Rhein
Elz
Eppstein
Erbach
Erlensee
Erzhausen
Eschborn
Eschenburg
Eschwege
Espenau
Felsberg
Fernwald
Flörsheim-Wicker
Florstadt
Frankenau
Frankenberg (Eder)
Frankfurt am Main
Fränkisch-Crumbach
Freigericht
Friedberg
Friedewald
Friedrichsdorf
Fritzlar
Fronhausen
Fulda
Fuldabrück
Fuldatal
Gedern
Geisenheim
Gelnhausen
Gernsheim
Gersfeld
Gießen
Gilserberg
Gladenbach
Glashütten (Taunus)
Glauburg
Grävenwiesbach
Grebenhain
Griesheim
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Groß-Zimmern
Großalmerode
Großenlüder
Großkrotzenburg
Grünberg
Gründau
Gudensberg
Guxhagen
Habichtswald
Hadamar
Haiger
Hainburg
Hanau
Hasselroth
Hattersheim am Main
Haunetal
Heidenrod
Helsa
Heppenheim
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heuchelheim an der Lahn
Heusenstamm
Hirzenhain
Hochheim am Main
Höchst im Odenwald
Hofbieber
Hofgeismar
Hofheim am Taunus
Hohenahr
Hohenstein
Homberg (Efze)
Homberg (Ohm)
Hosenfeld
Hünfeld
Hünfelden
Hungen
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein
Immenhausen
Karben
Kassel
Kaufungen
Kelkheim
Kelsterbach
Kiedrich
Kirchhain
Kirtorf
Knüllwald
Königstein im Taunus
Korbach
Kriftel
Kronberg im Taunus
Lahnau
Lahntal
Lampertheim
Langen
Langenselbold
Langgöns
Laubach
Lauterbach
Leun
Lich
Liederbach am Taunus
Limburg
Linden
Linsengericht
Lohfelden
Lohra
Lollar
Lorsch
Mainhausen
Maintal
Marburg
Meinhard
Meißner
Melsungen
Mengerskirchen
Merenberg
Messel
Michelstadt
Mittenaar
Mörfelden-Walldorf
Mörlenbach
Mücke-Merlau
Mühlheim am Main
Mühltal
Münchhausen
Nauheim
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Eichenberg
Neu-Isenburg
Neuenstein
Neuental
Neuhof (bei Fulda)
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niedenstein
Niederaula
Niederdorfelden
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt
Oberaula
Obertshausen
Oberursel
Oberweser
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Ottrau
Petersberg
Pfungstadt
Philippsthal (Werra)
Pohlheim
Rabenau
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Odenwald)
Reichelsheim (Wetterau)
Reinhardshagen
Reinheim
Reiskirchen
Riedstadt
Rockenberg
Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis)
Rödermark
Rodgau
Ronneburg
Ronshausen
Rosbach vor der Höhe
Roßdorf
Rotenburg an der Fulda
Rüdesheim am Rhein
Runkel
Rüsselsheim am Main
Schaafheim
Schlangenbad
Schlitz
Schlüchtern
Schöffengrund
Schöneck
Schotten
Schrecksbach
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt
Selters (Taunus)
Sinn
Söhrewald
Solms
Sontra
Spangenberg
Stadtallendorf
Steinau an der Straße
Steinbach (Taunus)
Stockstadt am Rhein
Sulzbach
Taunusstein
Trendelburg
Usingen
Vellmar
Viernheim
Vöhl
Volkmarsen
Wabern
Wächtersbach
Waldeck
Waldems
Waldsolms
Walluf
Wanfried
Wehretal
Wehrheim
Weilburg
Weilmünster
Weilrod
Weimar (Lahn)
Weißenborn
Weiterstadt
Wettenberg
Wetter
Wetzlar
Wiesbaden
Wildeck
Willingen
Willingshausen
Witzenhausen
Wölfersheim
Wolfhagen
Wöllstadt
Zierenberg