WBS Gießen – Bodenbelagsarbeiten, 1. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 96-41-065-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
WBS Gießen – Bodenbelagsarbeiten, 1. BA
WBS Gießen – Bodenbelagsarbeiten, 1. BA.
Willy-Brandt-Schule
Carl-Franz-Straße 14
35392 Gießen
Die Leistung beinhaltet den Einbau der Bodenbelagsarbeiten mit allen Vorarbeiten.
— ca. 2 200 m2 Bodenbelag Linoleum,
— ca. 50 m2 Bodenbelag Kautschuk,
— ca. 120 lfm Übergangsprofile,
— ca. 2 St. Mattenboden Einzelfußmatte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular:
Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular:
Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Es sind Referenzen über die Ausführung von drei vergleichbaren Aufträgen aus den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
E 306, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Ergänzende Informationen zur Submission: Mit Erlass des Landes Hessen vom 14.4.2020 wurde festgelegt, dass in entsprechender Anwendung des § 14 VOB/A auf Submissionen in Ausschreibungen nach der VOB/A zu verzichten ist. Die Regelungen des § 14 a VOB/A kommen nicht mehr zur Anwendung. Sie können daher an der Angebotsöffnung nicht teilnehmen.
Wir werden jedoch alle Bieter wie gewohnt nach der Angebotsöffnung über die ungeprüften Submissionsergebnisse informieren. Dies geschieht unaufgefordert per E-Mail oder über DTVP.
Wir bitten um Beachtung.
Zentrales Vergabemanagement des Landkreise Gießen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z. B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YRLA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]