GrS Limesschule Pohlheim-Watzenborn – Fenster-, Fassaden- und Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 96-41-062-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
GrS Limesschule Pohlheim-Watzenborn – Fenster-, Fassaden- und Gerüstbauarbeiten
GrS Limesschule Pohlheim-Watzenborn – Fenster-, Fassaden- und Gerüstbauarbeiten.
GrS Limesschule Pohlheim-Watzenborn
Pestalozzistraße 10
35415 Pohlheim
Der Landkreis Gießen plant auf dem Gelände der Grundschule Limesschule in der Pestalozzistraße 10, 34515 Pohlheim, Flur 9, Flurstück 440, den Ersatzneubau einer 4-zügigen Grundschule.
Das Schulgebäude liegt in einem Wohngebiet am Ortsrand der Gemeinde Pohlheim im Ortsteil Watzenborn-Steinberg und wird seit den 1960er Jahren als Schulstandort genutzt. Das vorhandene Grundstück ist ein Hanggrundstück mit von Süden nach Norden seicht abfallendem Gelände.
Die Fassade ist als Vorhangfassade aus Sichtbetonfertigteilen vorgesehen. Fenster und Pfosten-Riegel-Konstruktionen sollen als Aluminium-Profile ausgeführt werden. Weiterhin sind die Brüstungsbereiche der Fenster sowie die Unterseiten des auskragenden Baukörpers mit Alu-Blechpaneelen zu verkleiden. Die Attika ist mit einer Blechverkleidung in gleicher Farbe zu bekleiden. Das Gerüst zur Montage der Fassade ist als mitwachsendes Gerüst ebenfalls im Rahmen der Fenster- und Fassadenarbeiten auszuführen.
Fassadenfläche Gesamt: ca. 1 900 m2 + ca. 450 m2 unterseitige Blechpaneelverkleidung
Davon Fertigbetonteile: ca. 700 m2
Davon Blechpaneele: ca. 450 m2
Davon Fenster/Pfosten-Riegel-Fassade: ca. 750 m2
Davon Außentüren: ca. 50 m2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Es ist gem. § 9a EU VOB/A eine Vertragsstrafe für Verzug vorgesehen. Der Tagessatz beträgt 0,1 % der Auftragssumme, die Vertragsstrafe ist auf maximal 5 % der Auftragssumme begrenzt. Zudem ist gem. § 9c EU VOB/A Sicherheit für Vertragserfüllung zu leisten, die Sicherheitsleistung beträgt 3 % der Abrechnungssumme.
Für die Einzelheiten wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.
Es sind Referenzen über die Ausführung von 3 vergleichbaren Aufträgen aus den letzten 5 Jahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.
Mindestanforderungen an die zu referenzierenden Projekte:
Es ist mindestens eine Referenz aus dem Bereich Fassade/Fenster zu benennen, die eine Auftragssumme von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) ausweist.
Es sind mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu benennen und zu kennzeichnen, die Erfahrungen mit einer Stahlbetonfertigteilfassade belegen. Diese Referenzen müssen jeweils eine Auftragssumme ausschließlich für das Teilgewerk Stahlbetonfertigteilfassade von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR (netto) ausweisen.
Sofern referenzierte Projekte mehrere der genannten Mindestvoraussetzungen erfüllen, ist dies kenntlich zu machen.
Die genannten Mindestvoraussetzungen müssen zwingend erfüllt werden. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots.
Abschnitt IV: Verfahren
E 306, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Ergänzende Informationen zur Submission: Mit Erlass des Landes Hessen vom 14..2020 wurde festgelegt, dass in entsprechender Anwendung des § 14 VOB/A auf Submissionen in Ausschreibungen nach der VOB/A zu verzichten ist. Die Regelungen des § 14 a VOB/A kommen nicht mehr zur Anwendung. Sie können daher an der Angebotsöffnung nicht teilnehmen.
Wir werden jedoch alle Bieter wie gewohnt nach der Angebotsöffnung über die ungeprüften Submissionsergebnisse informieren. Dies geschieht unaufgefordert per E-Mail oder über DTVP.
Wir bitten um Beachtung.
Zentrales Vergabemanagement des Landkreise Gießen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z. B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YRL9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]