Objektplanung für Ingenieurbauwerke zum Ersatzneubau und Neubau des techn. Hochwasserschutzes als Objektschutz für die Orte Argenstein und Roth Referenznummer der Bekanntmachung: Lahndeiche/2021/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar (Lahn)
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-weimar.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herborn
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35745
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.acpmanagement.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung für Ingenieurbauwerke zum Ersatzneubau und Neubau des techn. Hochwasserschutzes als Objektschutz für die Orte Argenstein und Roth
Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Abschnitt 3, HOAI 2021 für Ersatzneubau und Neubau des techn. Hochwasserschutzes als Objektschutz für die Orte Argenstein und Roth.
Weimar (Lahn)
DEUTSCHLAND
Für den Bereich der Lahn in der Gemeinde Weimar (Lahn) sind in den Maßnahmenplanungen des RP Gießen für die Hochwasserbrennpunkte HW 18 (Argenstein) und HW 17 (Roth) die allgemeine Bewertung des Ist-Zustandes und die für notwendig erachteten Maßnahmen beschrieben. Bei den Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes werden für beide Ortsteile unter anderem die Ertüchtigung der vorhandenen Schutzbauwerke als notwendig genannt.
Hieraus ergibt sich die sachliche und fachliche Notwendigkeit, den technischen Hochwasserschutz für die Ortsteile Argenstein und Roth neu zu planen und Hochwasserschutzdeiche im Ersatzneubau und Neubau zu planen. In einem Antrags- und Genehmigungsverfahren auf Landeszuschüsse sind die Planungen durch die entsprechenden Behörden zu genehmigen und anschließend umzusetzen.
In einer Voruntersuchung durch das Büro Best Ingenieure GmbH, Lahnau wurden die vorhandenen Deichanlagen um die Ortslagen Argenstein und Roth, sowie in der Feldlage zwischen den beiden Ortschaften und zwischen den Gewässern Lahn und Par-Allna, mit einer Länge von ca. 6 km auf den Bestandszustand überprüft.
Als Resultat ergeben sich hieraus grundsätzlich Erdbaumaßnahmen für die Erneuerung der vorhandenen Dämme mit Verbreiterung und Erhöhung zur Einhaltung eines regelwerkkonformen Hochwasserschutzes. Eine Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen ist daher unerlässlich, was ein formelles Planfeststellungsverfahren erfordert.
Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Erneuerung der Deichanlagen nördlich, östlich und südlich der Ortslage Argenstein mit entsprechender Erhöhung, die Erneuerung der vorhandenen Schutzwand unterhalb der Mühle in Argentein auf rund 200 m Länge und die Erneuerung der Deichanlagen der Ortslage Roth.
Westlich der Ortslage des Ortes Argenstein ist die Notwendigkeit eines Neubaus eines technischen Hochwasserschutzes als Objektschutz auf einer Länge von ca. 1,1 km zu untersuchen und gegebenenfalls regelkonform zu planen.
Als Planungsziel wurde seitens der Gemeindevertretung beschlossen, das Schutzziel für den Hochwasserschutz in den Ortsteilen Argenstein und Roth auf ein zehnjähriges Hochwasserereignis (HQ 10) mit einem Sicherheitszuschlag von 0,5 m in der Höhe der Hochwasserdeiche bzw. der vorzusehenden Schutzmaßnahmen festzulegen.
Neben der reinen Objektplanung für Ingenieurbauwerke erwartet der Auftraggeber, dass die Planung der Deichverteidigung, sowie die Einbeziehung vorhandener Bestandsanlagen (z. B. Zäune oder Ähnliches) in die Planung integriert oder geeignete Ersatzmaßnahmen geplant werden, die durch die Wasserbehörde genehmigungsfähig sind.
Zudem werden Beratung und Unterstützung bei den Fragestellungen der gegebenenfalls notwendig werdenden Umweltverträglichkeitsprüfung, der Eingriffs- und Ausgleichsplanung, der Planung eines Retentionsraumausgleiches und der Planung der Auf-, Über- und Abfahrten von den Deichanlagen als Besondere Leistung erwartet.
Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses erwartet der Auftraggeber die Einrichtung und den Betrieb einer Internetplattform oder eines adäquaten öffentlich zugänglichen Mediums in dem regelmäßig über die aktuellen Planungen berichtet wird und diese allgemeinverständlich erläutert werden.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphase 1 bis 3 (bis zum Abschluss der Entwurfsplanung) für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Die Übertragung weiterer Leistungsstufen ist vorgesehen. Nach Bestätigung der Entwurfsplanung und mit Bestätigung der Förderung ist die Fortführung des Vorhabens in Leistungsabschnitten beabsichtigt, die Fortführung unterliegt den Bestimmungen der Abrufoption des Ingenieurvertags.
— Gemittelter Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (2018 bis 2020) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~13 %, Referenzliste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~56 %,
— Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~18 %,
— Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~8 %,
— Erklärung zur Schadensfreiheit ~5 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der über die unter Abschnitt I: „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen verschicken:“ genannte Kontaktadresse bezogen werden kann.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
— Stufe 1 – HOAI-Leistungsphasen 1-3 für die Gesamtmaßnahme,
— Stufe 2 – HOAI-Leistungsphase 4 für die Gesamtmaßnahme,
— Stufe 3 – HOAI-Leistungsphasen 5-9 für die Gesamtmaßnahme.
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-3). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des
Bewerbungsformulars (siehe hierzu auch VI.3) einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der Hinweise zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens einzureichen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen:
a) Angaben zum Unternehmen mit Nachweis der Berechtigung des projektverantwortlichen Ingenieurs zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur (vom Erbringer des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke),
b) Erklärung zu § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen) – Anlage 1,
c) Erklärung zu § 6 Abs. 2 VgV (Wirtschaftliche Verknüpfungen) – Anlage 2a,
d) Erklärung zu § 43 Abs. 3 VgV (Bevollmächtigung eines Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfalle) – Anlage 2b
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des § 123 Abs. 1 GWB vorliegen) – Anlage 3,
f) Erklärung, zu § 124 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des § 124 Abs. 1 GWB vorliegen) – Anlage 4.
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 VgV einer EU-Versicherungsgesellschaft – Anlage 5.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als in Punkt III.1.2) genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden.
b) Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV über den Gesamtumsatz (Honorare für Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke) brutto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020).
c) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für Objektplanungsleistungen im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) – Anlage 7.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberufler ermöglichen.
a) Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung für Objektplanungsleistungen – Anlage 5:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie
— [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
a) Erklärung des Bewerbers für Objektplanungsleistungen gemäß § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann.
Für den Fall dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung und Ort,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
— Art des Auftraggebers,
— Ausführungszeitraum,
— erbrachte Leistungsphasen,
— Art der Maßnahme,
— Nutzungsart,
— Brutto-Baukosten gem. DIN 276,
— Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden.
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3, Satz 6 VgV insbesondere der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 8 ff.
Gefordert sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter:
Name, berufliche Qualifikation (Ingenieur mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens drei persönliche Referenzobjekte für vergleichbare Projekte anzugeben.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen:
Objektbezeichnung, Projektlaufzeit bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.
Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Mindestvoraussetzung: 1 Referenzprojekt aus dem Bereich des technischen Hochwasserschutzes mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens als Leistungsbestandteil in den letzten 5 Jahren.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß § 75 VgV Ausgabe 12.4.2016 berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner gegenüber benannt und mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft (falls Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt) als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter ist vorzulegen. (siehe hierzu auch III.2.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Beschafferprofil einzureichen. Kostenfreier Bezug der digitalen Unterlagen über den Download dieser Veröffentlichung.
Für sämtliche unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der im „Bewerbungsformular“ enthaltenen Formblätter zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Sofern nicht anders vermerkt, sind Kopien als Nachweise ausreichend. Die ggf. geforderte Form der Nachweise sowie die detaillierenden Mindestanforderungen sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen und diesem Veröffentlichungstext zu entnehmen. Der Bewerbungsbogen inkl. den geforderten Anlagen und Nachweisen ist von jedem Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft sowie von jedem Nachunternehmer gem. § 46 Abs. 3, Satz 10 VgV oder § 47 VgV auszufüllen und digital einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.