Rahmenvereinbarung Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1176/2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgf-ffm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Elektroarbeiten
Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Elektoarbeiten für Mittel- und Niederspannungsanlagen bis 20 kV, Beleuchtungsanlagen, Kommunikationsanlagen, Gefahrenmeldeanlagen, Übertragungsnetzen in Gebäuden und zugehörigen, nicht selbständigen Außenanlagen. Die Leistungen sollen für Liegenschaften der VGF erbracht werden.
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Frankfurt am Main
Siehe Ziffer II.1.6).
Vertragsverlängerungsoption: 2 x 1 Jahr seitens des Auftraggebers
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Ordnungsgemäße Eintragung in Berufsregister, soweit Eintragungspflicht besteht,
b) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (gleichlautend § 6 EU VOB/A) bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen,
c) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§150 GewO).
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe (s. VI.3) auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (brutto) des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
c) Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögenschäden je 2-fach max. p. a. für die Betriebshaftpflichtversicherung und 1-fach maximiert p. a. für die Umwelthaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Eigenerklärung über den Abschluss einer solchen Versicherung im Falle der Auftragserteilung abgegeben werden (Formular in der Vergabeunterlagen enthalten).
Zu b) Als Mindestanforderung gilt ein jährlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Zur Bemessung der Mindestumsätze werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft addiert.
a) Referenzangaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren (2016 bis 2020). Beendigung der Leistung im Referenzzeitraum ist ausreichend.
b) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Kalenderjahren (2018-2020) gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Zu a) Als Mindestanforderung gelten 3 Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Gem. Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen werden Vertragsstrafen vereinbart.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP unter der ID CXP4YYVD1QH zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt, eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf DTVP nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform DTVP anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 23.4.2021 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
g) Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
h) Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Angebot (Vordruck Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit und/oder Vordruck Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) angeben und bereits mit dem Angebot durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bieter hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen gem. III.1.1) beizubringen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO.
i) Der Auftraggeber akzeptiert nicht die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als Eignungsnachweis
j) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an.
k) Die Bieter haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch – wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist – ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVD1QH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3 GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland