Lieferung von Linien-Omnibussen mit Range-Extender-Hybrid-Antrieb (Kombination Elektro-Brennstoffzelle) Referenznummer der Bekanntmachung: ESWE Verkehr 1313/919
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE813358505
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eswe-verkehr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Linien-Omnibussen mit Range-Extender-Hybrid-Antrieb (Kombination Elektro-Brennstoffzelle)
Lieferung von voraussichtlich 140 Stück Linien-Omnibussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb, der durch eine wasserstoffangetriebene Brennstoffzelle gespeist werden kann. Das erste Fahrzeug ist voraussichtlich bis zum 30.4.2022, die restlichen Fahrzeuge nach derzeitigem Abstimmungsstand mit dem Fördermittelgeber bis spätestens zum 30.6.2023 auszuliefern.
Der Auftragnehmer hat für einen Zeitraum von 60 Monaten für antriebs- und innovativen Bauteile (Brennstoffzelle, Batterie, Tank und Antriebstechnologie) der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern.
Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen.
Gartenfeldstraße 18
65189 Wiesbaden
Auftragsgegenstand war die Lieferung von voraussichtlich 140 Gelenkomnibussen (18 m) mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb, der durch eine wasserstoffangetriebene Brennstoffzelle gespeist wird. Die Fahrzeuge sind nach derzeitigem Abstimmungsstand mit dem Fördermittelgeber bis 30.6.2023 auszuliefern.
Der Auftragnehmer hat für einen Zeitraum von 60 Monaten für antriebs-, wasserstoff- und batteriebezogene Komponenten der Fahrzeuge einzustehen und diese ggf. nachzuliefern. Der Austausch obliegt dem Auftraggeber. Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind entsprechend zu schulen. Während der Gewährleistungszeit hat der Hersteller die ESWE als Regiewerkstatt einzusetzen.
Die Range-Extender-Hybrid Busse sollen voraussichtlich mindestens den nachfolgend genannten Grundanforderungen genügen:
a) Es wird eine Reichweite von mindestens 320 km angestrebt, umgebungsunabhängig, insbesondere temperatur- und topografieunabhängig.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle per E-Mail zu senden. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der Website www.had.de unter ESWE Verkehr 1313/919 anonymisiert zur Verfügung stellen. Interessenten, die sich zum Download der Unterlagen registriert haben, erhalten diese Informationen automatisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Linien-Omnibussen mit Range-Extender-Hybrid-Antrieb
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 63 VgV wird die Ausschreibung aufgehoben, weil kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
Es wird beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren unter geänderten Bedingungen durchzuführen.
*Ursprüngliche Angaben:
1. Die Teilnahmeanträge werden elektronisch auf einer Vergabeplattform hinterlegt und bis zum Bewerbungsschluss gesichert. Bewerber müssen dazu der unter I.3) genannten Stelle die E-Mail-Adresse mitteilen, über die die Bewerbung hochgeladen werden soll. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu liefernden Busse teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen die Fahrzeuge innerhalb der genannten Fristen produziert und ausgeliefert werden. Um dem obsiegenden Bieter möglichst viel Zeit für die Produktion zu geben, führt der Auftraggeber ein Vergabeverfahren mit verkürzten Fristen durch. Die Teilnahmefrist beträgt 20 Kalendertage. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird der Auftraggeber die Bieter unmittelbar zur Abgabe letztverbindlicher Angebote auffordern. Vor Angebotsabgabe wird es einen Verhandlungstermin geben. Im Vorfeld haben die Bieter die Möglichkeit, neben Bieterfragen auch Optimierungsvorschläge einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergabeunterlagen nach den Verhandlungen geringfügig zu konkretisieren. Die letztverbindlichen Angebote sind sodann bis Anfang April einzureichen. Aufgrund der knappen Fristen bittet der Auftraggeber die Bieter ausdrücklich darum, insbesondere im März 2021 entsprechende Kapazitäten zur Angebotsbearbeitung vorzuhalten.
3. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf der unter Ziffer I.3) genannten Stelle (siehe URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=1313-919) den gegenwärtig vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt.
5. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden.
6. Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu liefernden Busse teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Förderanträge positiv beschieden werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, soweit Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.
7. Zu der Ziffer II.2.5) Zuschlagskriterien sei ergänzt, dass der Auftraggeber sich vorbehält, neben dem Preis auch die Qualität der Fahrzeuge zu berücksichtigen. Dazu gehört dann u. a. auch der Energieverbrauch und Ersatzteilkosten. Der Auftraggeber wird die Zuschlagskriterien nach dem Teilnahmewettbewerb und spätestes mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe veröffentlichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.