Gutachterleistungen: Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung inkl. BIM-Leistungen – ABS Paderborn-Halle, Kurve Kassel Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51471
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachterleistungen: Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung inkl. BIM-Leistungen – ABS Paderborn-Halle, Kurve Kassel
Das Projekt Ausbaustrecke (ABS) Paderborn – Halle, Abschnitt „Kurve Kassel“ ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und umfasst den Neubau einer Verbindungskurve von der Strecke 2550 zur Strecke 1732 nördlich des Stadtgebiets von Kassel. Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorbereitung zum Raumordnungsverfahren. Die Aufgabenstellung beinhaltet die Erstellung von Geotechnischen und Tunnelbautechnischen Berichten sowie Hydrogeologischen und Bodenkundlichen Gutachten (inkl. Vorabstellungnahmen), in denen alle relevanten Aspekte für die weitere Planung verschiedener Objekte der Baumaßnahme (Erdbauwerke, Ingenieurbauwerke, etc.) berücksichtigt werden, d. h. es sind auch geologische, umwelt- und abfalltechnische, wasserrechtliche sowie wasserwirtschaftliche Themen in den Gutachten zu behandeln. Zu den Leistungen des AN gehören u. a. auch die Erstellung von Untersuchungskonzepten und Ausschreibungsunterlagen, die Überwachung und Auswertung von Baugrunduntersuchungen sowie die fachtechnische Bauüberwachung der Felduntersuchungen und Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeKo). Des Weiteren soll im Rahmen von BIM-Leistungen das Fachmodell Baugrund entwickelt werden. Nähere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Das Projekt Ausbaustrecke (ABS) Paderborn – Halle, Abschnitt „Kurve Kassel“ ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und umfasst den Neubau einer Verbindungskurve von der Strecke 2550 zur Strecke 1732 nördlich des Stadtgebiets von Kassel. Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorbereitung zum Raumordnungsverfahren. Die Aufgabenstellung beinhaltet die Erstellung von Geotechnischen und Tunnelbautechnischen Berichten sowie Hydrogeologischen und Bodenkundlichen Gutachten (inkl. Vorabstellungnahmen), in denen alle relevanten Aspekte für die weitere Planung verschiedener Objekte der Baumaßnahme (Erdbauwerke, Ingenieurbauwerke, etc.) berücksichtigt werden, d. h. es sind auch geologische, umwelt- und abfalltechnische, wasserrechtliche sowie wasserwirtschaftliche Themen in den Gutachten zu behandeln. Zu den Leistungen des AN gehören u. a. auch die Erstellung von Untersuchungskonzepten und Ausschreibungsunterlagen, die Überwachung und Auswertung von Baugrunduntersuchungen sowie die fachtechnische Bauüberwachung der Felduntersuchungen und Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeKo). Des Weiteren soll im Rahmen von BIM-Leistungen das Fachmodell Baugrund entwickelt werden. Nähere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
— Option I): Pos 8 bis 13,
— Option II): Pos 14 bis 19,
— Option III): Pos 20 gemäß Leistungsbeschreibung Anlage 01.00.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.1.4) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.1.4) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
I) Referenzen/Erfahrung Büro:
Nachzuweisen durch Auflistung von Referenzen in Tabellenform: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, namentliche Nennung Mitarbeiter (nur die unter II genannten) und Zuordnung verantwortlicher Aufgabengebiete.
a) Baugrunduntersuchungen und Gutachten:
Erforderliche Referenzen (Nennung von 5 Referenzen in den letzten 10 Jahren):
— Konzeption und Auswertung von Felduntersuchungen und Laborversuchen:
—— geotechnische und geophysikalische Feldversuche,
—— Boden- und felsmechanische, umwelt- und abfalltechnische, chemische Laborversuche,
— Erstellung von Geotechnischen Berichten, davon mindestens 2 Berichte zu Tunnelbau-werken (Neubau), 2 Berichte zu Brückenbauwerken, Felsböschungen
— Erstellung von Tunnelbautechnischen Berichten, davon mindestens 2 Berichte zu Tunnelbauwerken (Neubau) der DB.
b) Hydrogeologische Analysen und Gutachten:
Erforderliche Referenzen (Nennung von 5 Referenzen in den letzten 10 Jahren):
— Konzeption und Auswertung von geohydraulischen, hydrologischen und hydrogeologischen Felduntersuchungen und Laborversuchen,
— Erstellung von hydrogeologischen Modellen, Grundwassermodellen (numerische Strömungsberechnungen),
— Erstellung von Hydrogeologischen Gutachten.
c) Bodenkundliche Untersuchungen und Gutachten:
Erforderliche Referenzen (Nennung von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren):
— Konzeption und Auswertung von bodenkundlichen Felduntersuchungen und Laborversuchen,
— Erstellung von Bodenschutzkonzepten.
d) Fachtechnische Bauüberwachung:
Erforderliche Referenzen (Nennung von 5 Referenzen in den letzten 10 Jahren):
— fachtechnische Überwachung von Baugrunduntersuchungen,
— Erfahrungen mit Überwachungsleistungen unter Bahnbetrieb/in Sperrpausen.
II) Qualifikation/Berufserfahrung Mitarbeiter
Nachzuweisen durch Zeugnisse/Urkunden etc.
a) Projektleiter Geotechnik
Erforderliche Ausbildung:
— Abgeschlossenes Hochschulstudium Bauingenieurwesen, Geowissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit dem Schwerpunkt Geotechnik.
Erforderliche Berufserfahrung: Mindestens 10-jährige Berufserfahrung in den Tätigkeitsbereichen/auf den Fachgebieten:
— Tätigkeiten nach I a),
— Geomechanik einschließlich Festlegung von Gebirgskennwerten.
b) EBA-Gutachter:
— Vom EBA anerkannter Gutachter, Sachgebiet Geotechnik, Tätigkeitsbereich: Tunnelbau,
— vom EBA anerkannter Gutachter, Sachgebiet Geotechnik, Tätigkeitsbereich: Felsbau.
c) Hydrogeologe:
Erforderliche Ausbildung:
— Abgeschlossenes Hochschulstudium Bauingenieurwesen, Geowissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit dem Schwerpunkt Hydrogeologie
Erforderliche Berufserfahrung: Mindestens 10-jährige Berufserfahrung in den Tätigkeitsberei-chen/auf den Fachgebieten,
— Hydrogeologie,
— Hydrologie.
d) Bodenkundliche Untersuchungen:
Erforderliche Ausbildung:
— Abgeschlossenes Hochschulstudium Bauingenieurwesen, Geowissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Erforderliche Berufserfahrung: Mindestens 5-jährige Berufserfahrung in den Tätigkeitsbereichen/auf den Fachgebieten.
— Bodenkundliche Untersuchungen,
e) fachtechnische Bauüberwachung:
Erforderliche Ausbildung:
— abgeschlossenes Hochschulstudium Bauingenieurwesen, Geowissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit dem Schwerpunkt Geotechnik.
Erforderliche Zusatzqualifikation:
— Ausbildung zum SiGeKo.
Erforderliche Berufserfahrung: Mindestens 5 Jahre.
f) Technischer Zeichner:
Erforderliche Ausbildung:
— Abgeschlossene Berufsausbildung, Techn. Zeichner, Techniker oder vergleichbar.
Erforderliche Berufserfahrung: Mindestens 3 Jahre
g) BIM-Fachplaner/BIM-Modellautor:
Erforderliche Qualifikation:
— Schulung oder Zertifikat BIM-Grundlagen,
— Alternativ: Angabe Erfahrungen in BIM-Projekten,
— Alternativ: Unterstützung durch BIM-Berater.
III) Technische Ausstattung Büro:
Erforderlich zur Leistungserbringung ist nachzuweisen:
— BIM-Software für die Erstellung des Fachmodells Baugrund,
— Software für Geohydraulische Simulationen (beispielsweise numerische Berechnungen von Grundwasserströmungen),
— Software für Optimierte Bauabrechnung 2.0 (Bsp. MWM-Libero).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu tätigen:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG:
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.