Strom- und Gasnetzpacht Raunheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20/46

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 042-106126)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]35
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.raunheim.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Strom- und Gasnetzpacht Raunheim

Referenznummer der Bekanntmachung: 20/46
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65000000 Versorgungsunternehmen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabe einer Dienstleistungskonzession, bestehend aus 2 Losen (vgl. Beschreibung der Beschaffung, Ziff. II.2.4). Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Anpachtung des Stromverteilernetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Raunheim und dessen Betrieb gem. den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (Los 1 Stromnetzpacht) sowie die Anpachtung des Gasverteilernetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Raunheim und dessen Betrieb gem. den vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben (Los 2 Gasnetzpacht).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 042-106126

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3)
Los-Nr.: 1 und 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

3. Eignungskriterium für Los 1 Stromnetzpacht und Los 2 Gasnetzpacht: Referenzen

Los 1 Stromnetzpacht: Bewertet wird die Anzahl der angegebenen Referenzen im Bereich des Betriebs von Stromverteilernetzen. Als Referenz wird jeweils der Betrieb des örtlichen Stromverteilernetzes innerhalb einer Gemeinde angesehen. Das Stromverteilernetz im jeweiligen Gemeindegebiet muss mindestens während der Jahre 2017-2019 betrieben worden sein und über durchschnittlich mindestens 8 000 Entnahmestellen, davon mindestens 30 in der Mittelspannung, verfügen.

Los 2 Gasnetzpacht: Bewertet wird die Anzahl der angegebenen Referenzen im Bereich des Betriebs von Gasverteilernetzen. Als Referenz wird jeweils der Betrieb des örtlichen Gasverteilernetzes innerhalb einer Gemeinde angesehen. Das Gasverteilernetz im jeweiligen Gemeindegebiet muss mindestens während der Jahre 2017-2019 betrieben worden sein und über durchschnittlich mindestens 1.400 Ausspeisepunkte, davon mindestens 2 im Hochdruck, verfügen.

Das Formular „Eigenerklärung Referenzen“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 7 bzw. Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 7) ist zu verwenden. Zusätzlich ist die entsprechende Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG bzw. eine sonstige behördliche Bestätigung vorzulegen, nach der der Bewerber zum Betrieb des Netzes berechtigt ist.

Die Bewertung erfolgt jeweils absolut anhand folgender Skala:

— mindestens 8 Referenzen: 40 Punkte,

— mindestens 6, jedoch weniger als 8 Referenzen: 30 Punkte,

— mindestens 4, jedoch weniger als 6 Referenzen: 20 Punkte,

— mindestens 2, jedoch weniger als 4 Referenzen: 10 Punkte,

— weniger als 2 Referenzen: 0 Punkte.

Sämtliche Eignungskriterien sowie die Bewertungsregeln sind für Los 1 in der Anlage Eignungskriterien Los 1 Stromnetzpacht und für Los 2 in der Anlage Eignungskriterien Los 2 Gasnetzpacht aufgeführt.

muss es heißen:

3. Eignungskriterium für Los 1 Stromnetzpacht und Los 2 Gasnetzpacht: Referenzen

Los 1 Stromnetzpacht: Bewertet wird die Anzahl der angegebenen Referenzen im Bereich des Betriebs von Stromverteilernetzen. Als Referenz wird jeweils der Betrieb des örtlichen Stromverteilernetzes innerhalb einer Gemeinde oder eines vergleichbaren Gebietsbereichs angesehen. Das Stromverteilernetz im jeweiligen Gemeindegebiet oder Gebietsbereich muss mindestens während der Jahre 2017-2019 betrieben worden sein und über durchschnittlich mindestens 8 000 Entnahmestellen, davon mindestens 30 in der Mittelspannung, verfügen. Sofern auf den Betrieb eines Stromverteilernetzes innerhalb eines Gebietsbereichs abgestellt wird, muss sich das Gebiet nicht auf die (vollständige) Gemarkung einer Gemeinde beziehen; das (z. B. über eines von mehreren innerhalb eines Gemeindegebiets liegenden Umspannwerks angebundene) Verteilernetz innerhalb des Gebietsbereichs muss jeweils die vorstehenden Anforderungen erfüllen (mindestens während der Jahre 2017-2019 betrieben worden sein und über durchschnittlich mindestens 8 000 Entnahmestellen, davon mindestens 30 in der Mittelspannung, verfügen).

Los 2 Gasnetzpacht: Bewertet wird die Anzahl der angegebenen Referenzen im Bereich des Betriebs von Gasverteilernetzen. Als Referenz wird jeweils der Betrieb des örtlichen Gasverteilernetzes innerhalb einer Gemeinde oder eines vergleichbaren Gebietsbereichs angesehen. Das Gasverteilernetz im jeweiligen Gemeindegebiet oder Gebietsbereich muss mindestens während der Jahre 2017-2019 betrieben worden sein und über durchschnittlich mindestens 1 400 Ausspeisepunkte, davon mindestens 2 im Hochdruck, verfügen. Sofern auf den Betrieb eines Gasverteilernetzes innerhalb eines Gebietsbereichs abgestellt wird, muss sich das Gebiet nicht auf die (vollständige) Gemarkung einer Gemeinde beziehen; das (z. B. über eine von mehreren innerhalb eines Gemeindegebiets liegende GDRM-Anlage angebundene) Verteilernetz innerhalb des Gebietsbereichs muss jeweils die vorstehenden Anforderungen erfüllen (mindestens während der Jahre 2017-2019 betrieben worden sein und über durchschnittlich mindestens 1 400 Ausspeisepunkte, davon mindestens 2 im Hochdruck, verfügen).

Das Formular „Eigenerklärung Referenzen“ (Formularsammlung Los 1 Stromnetzpacht, Formular 7 bzw. Formularsammlung Los 2 Gasnetzpacht, Formular 7) ist zu verwenden. Zusätzlich ist die entsprechende Netzbetriebsgenehmigung nach § 4 EnWG bzw. eine sonstige behördliche Bestätigung vorzulegen, nach der der Bewerber zum Betrieb des Netzes berechtigt ist.

Die Bewertung erfolgt jeweils absolut anhand folgender Skala:

— mindestens 8 Referenzen: 40 Punkte;

— mindestens 6, jedoch weniger als 8 Referenzen: 30 Punkte;

— mindestens 4, jedoch weniger als 6 Referenzen: 20 Punkte;

— mindestens 2, jedoch weniger als 4 Referenzen: 10 Punkte;

— weniger als 2 Referenzen: 0 Punkte.

Sämtliche Eignungskriterien sowie die Bewertungsregeln sind für Los 1 in der Anlage Eignungskriterien Los 1 Stromnetzpacht und für Los 2 in der Anlage Eignungskriterien Los 2 Gasnetzpacht aufgeführt.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Die Anlage Eignungskriterien Los 1 Stromnetzpacht und die Anlage Eignungskriterien Los 2 Gasnetzpacht wurden entsprechend berichtigt.

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