Estricharbeiten, Neubau der Feuerwehr Wolfhagen Referenznummer der Bekanntmachung: G28 21 118-2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfhagen
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34466
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wolfhagen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Estricharbeiten, Neubau der Feuerwehr Wolfhagen
Neubau der Feuerwehr Wolfhagen, folgende Arbeiten fallen in diesem Zusammenhang an: Estricharbeiten mit Fußbodenheizung.
34466 Wolfhagen
Neubau der Feuerwehr Wolfhagen, folgende Arbeiten fallen in diesem Zusammenhang an: Estricharbeiten mit Fußbodenheizung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form
Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen
Und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
Geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form
Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen
Und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
Geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form
Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen
Und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den
Geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)