Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44392
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerkszentralisierung Bf. Elsterwerda-Biehla, ESTW-A Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bug-se.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elsterwerda-Biehla
Bauleistungen, Anpassung OLA, Rückbau Speiseleitung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Für die Realisierung des ESTW-A Moduls Elsterwerda-Biehla und des SV Moduls Plessa sowie der DTS Anbindung der Bahnübergänge sind zusätzliche Maßnahmen an der TK Infrastruktur notwendig.
Der AN ist mit der gesamthaften AP beauftragt. Basis war die vom AN übergebene EP. Aufgrund der Komplexität und Ineinandergreifenden Planungs- und Bauleistungen ist eine separate Ausschreibung der Leistung technisch nicht möglich.
Die zusätzliche TK Infrastruktur kann nur durch den AN realisiert werden, da dieser mit der Planung und Realiserung der Gesamten TK Infrastruktur beauftragt ist und sich einzelne Bereiche sich nicht aus dem Gesamtzusammenhang herauslösen lassen. Die Leistungen können sowohl aus technischen, als auch aus wirtschaftlichen Gründen nur durch den AN vorgenommen Werden. Bereits aus Gründen der Gewährleistung ist der Einsatz eines weiteren Auftragnehmers zur Erbringung der Leistungen Nicht möglich. Aus Kapazitätsgründen und zur termingerechten Fertigstellung der AP in der erforderlichen Qualität ist die Finalisierung der Planunterlagen und die Ausführung der Leistung zwingend durch das ausführende Bauunternehmen gemäß dessen Technologie vorzunehmen.