RV zur Lieferung von Streifendiensthosen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2021-0015
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 8801-0
Fax: +49 611 / 8801-1239
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV zur Lieferung von Streifendiensthosen
Rahmenvertrag zur Lieferung von Streifendiensthosen für die Polizeien der Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.
Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Willy-Brandt-Allee 20
65197 Wiesbaden
Mindestbestellmenge pro Bundesland
— Hessen: 30 000 Stück,
— Rheinland-Pfalz: 16 000 Stück,
— Saarland: 9 000 Stück.
Geschätze Bestellmenge (Maximalbestellmenge) pro Bundesland
— Hessen: 50 000 Stück,
— Rheinland-Pfalz: 32 000 Stück,
— Saarland: 25 000 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung des Bieters gemäß des Gemeinsamen Runderlasses zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern „Eigenerklärung zur Vergabesperren“ (beigefügter Vordruck).
— Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (beigefügter Vordruck),
— Erklärung über den „Gesamtumsatz“ des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (beigefügter Vordruck).
— Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an andere öffentliche Bedarfsträger mit Angaben zu den Ansprechpartnern inkl. Telefonnummer (beigefügter Vordruck).
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Begutachtung der Referenzen/Referenzobjekte ohne Benachrichtigung des Bieters durchzuführen.
— Erklärung zu „Gütesicherungsmaßnahmen/Qualitätssicherungssystemen“. Darin ist anzugeben, welche Gütsicherungsmaßnahmen zur Gütsicherung bei der Endprüfung, welches Qualitätssicherungssystem angewandt wird/werden. Vorhandene Qualtiätsmanagement-Zertifikate, z. B. gemäß DIN EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gilt auch für Vorlieferanten sowie Subunternehmer (beigefügter Vordruck)
— Darstellung des „Firmenprofils“ mit Angaben zu Mitarbeiterzahl, Fertigungsstätten, technischer Ausstattung sowie Anzahl und Qualifikation der mit dem Lieferauftrag verantwortlichen betrauten Mitarbeiter (beigefügter Vordruck).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese Bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und Zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU- Ausland erbringen. Für jeden schuldenhaften Verstoß gegen eine sich Aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt ergebene Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssume vom Auftragnehmer zu zahlen.
III.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB). Die Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer ist zulässig. Den Verträgen mit Nachunternehmern sind die allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zugrunde zu legen. Sofern der Bieter beabsichtigt, Aufträge an Nachunternehmer weiterzugeben, hat er dies in seinem Angebot kenntlich zu machen. Wird der Bieter in die
Engere Wahl für die Zuschlagsentscheidung gezogen, behält sich der Auftraggeber vor, von diesem vor Zuschlagserteilung Die Vorlage einer Nachunternehmer- und
Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der Auftraggeber Veröffentlicht diese Bekanntmachung auch auf der Vergabeplattform https://vergabe.hessen.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.