Automatische und manuelle Bondmaschinen Referenznummer der Bekanntmachung: 01/50078791/50078741NICA
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Automatische und manuelle Bondmaschinen
— Los1: 2 identische Sätze von automatisierten Feindrahtbondmaschinen,
— Los 2: 1 manuelle Feindrahtbondmaschine.
2 identische Sätze von automatisierten Feindrahtbondmaschinen
— Los1: 2 identische Sätze von automatisierten Feindrahtbondmaschinen
Für die Erstellung der Sensormodule der CBM-Silicon Tracking Station sowie des [removed] Silicon Trackers mit mikro-feintechnischen Methoden, müssen 2 Labore mit (mikrotechnischen) Maschinen ausgestattet werden, die eine Kontaktierung mit Hilfe von Ultraschall gestützter Mikroverschweißung ermöglichen (Ultraschalldrahtbonder). In beiden Laboren sollen dieselben Maschinen zum Einsatz kommen. Darum wird hier die Lieferung zweier Sätze von Maschinen ausgeschrieben. Jeder Satz besteht aus dem Folgenden:
Bondmaschine A
Aluminium Wedge Wedge Wire Bonding Maschine mit einem Arbeitsraum von ca. 250 mm x 150 mm x 50 mm und beheizbarem Bondtisch. Maschine mit möglichst geringem Platzbedarf im Labor. Umrüstbarkeit auf Tab-Bonding, Aluminiumdraht-Bonding und Golddraht-Bonding
Bondmaschine B
Aluminium Wedge Wedge Wire Bonding Maschine mit einem Arbeitsraum von ca. 600mm x 400 mm x 130 mm. Maschine mit möglichst geringem Platzbedarf im Labor. Umrüstbarkeit auf Tab-Bonding und Aluminiumdraht-Bonding.
— Los 2: manuelle Feindrahtbondmaschine
Für die elektrische Kontaktierung verschiedener Festkörperdetektoren benötigt das Detektorlabor der GSI einen sehr flexibel einsetzbaren Ultraschalldrahtbonder (mikrotechnische Maschine zur Kontaktierung mit Hilfe von Ultraschall gestützter Mikroverschweißung). Die Flexibilität der manuellen Maschine soll gewährleisten, dass ohne umfangreiche Vorbereitungen (Programmierung) einzelne Kontaktierungen oder Gruppen geringer Anzahl von Kontaktierungen auf unterschiedlichen Materialien und auch schwierigen Substratgeometrien in kurzer Zeit möglich sind.
1 manuelle Feindrahtbondmaschine
— Los1: 2 identische Sätze von automatisierten Feindrahtbondmaschinen:
Für die Erstellung der Sensormodule der CBM-Silicon Tracking Station sowie des [removed] Silicon Trackers mit mikro-feintechnischen Methoden, müssen 2 Labore mit (mikrotechnischen) Maschinen ausgestattet werden, die eine Kontaktierung mit Hilfe von Ultraschall gestützter Mikroverschweißung ermöglichen (Ultraschalldrahtbonder). In beiden Laboren sollen dieselben Maschinen zum Einsatz kommen. Darum wird hier die Lieferung zweier Sätze von Maschinen ausgeschrieben. Jeder Satz besteht aus dem Folgenden:
Bondmaschine A
Aluminium Wedge Wedge Wire Bonding Maschine mit einem Arbeitsraum von ca. 250 mm x 150 mm x 50 mm und beheizbarem Bondtisch. Maschine mit möglichst geringem Platzbedarf im Labor. Umrüstbarkeit auf Tab-Bonding, Aluminiumdraht-Bonding und Golddraht-Bonding.
Bondmaschine B
Aluminium Wedge Wedge Wire Bonding Maschine mit einem Arbeitsraum von ca. 600mm x 400 mm x 130 mm. Maschine mit möglichst geringem Platzbedarf im Labor. Umrüstbarkeit auf Tab-Bonding und Aluminiumdraht-Bonding.
— Los 2: manuelle Feindrahtbondmaschine:
Für die elektrische Kontaktierung verschiedener Festkörperdetektoren benötigt das Detektorlabor der GSI einen sehr flexibel einsetzbaren Ultraschalldrahtbonder (mikrotechnische Maschine zur Kontaktierung mit Hilfe von Ultraschall gestützter Mikroverschweißung). Die Flexibilität der manuellen Maschine soll gewährleisten, dass ohne umfangreiche Vorbereitungen (Programmierung) einzelne Kontaktierungen oder Gruppen geringer Anzahl von Kontaktierungen auf unterschiedlichen Materialien und auch schwierigen Substratgeometrien in kurzer Zeit möglich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[removed]
E-Mail: [removed]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRL7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland