Klinikum Frankfurt Höchst — Umbau K-Bau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neubau-klinikum-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Frankfurt Höchst — Umbau K-Bau
Das Klinikum Frankfurt Höchst beabsichtigt, zusätzlich zum derzeit in Realisierung befindlichen Klinikneubau am Standort Höchst einen weiteren Bauabschnitt zu realisieren.
Dieser sieht die Umnutzung und den Umbau des bestehenden K-Baus vor. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde die Nachnutzung des K- Bau (derzeit Notaufnahme / OP / Intensiv Station) auf einer Gesamtfläche von 3407 qm Nutzfläche bewertet. Im EG soll eine ambulante med. Versorgung verortet werden, im 1. OG 6 bestehende vollwertige OPs für ambulante und kurzstationäre Patienten (extern und intern) genutzt werden und im 2. OG ca. 30 Betten für kurzstationäre Patienten betrieben werden.
Hierfür sollen die Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI vergeben werden.
Für nähere Angaben verweisen wir auf die beigefügte Leistungsbeschreibung.
Klinikum Frankfurt Höchst
Gotenstr. 6-8
65929 Frankfurt am Main
Der Baukörper des K-Bau ist im süd-westlichen Bereich an den bestehenden Klinikaltbau angedockt. Im Untergeschoß grenzt das Gebäude an den bestehenden Wirtschaftshof, dort sind vor allem Bereiche für die Anlieferung, Entsorgung und Lagerung vorgesehen, zusätzlich Flächen für die zentrale Personalumkleide sowie Technikflächen.
Im EG befinden sich Arztdienst- und Pflegebereiche, im 1.OG ist eine Intensivstation angeordnet.
Ein Operationsbereich mit 6 Operationssälen befindet sich im 2.OG. Die erforderliche Lüftungstechnik für die hochinstallierten Bereiche des OPs und der Intensivstation befindet sich auf dem Dach.
Das Gebäude stammt aus dem Jahr 2005. Es wird davon ausgegangen, dass die Gebäudetechnik in weiten Teilen erhalten bleiben kann, ebenso soll die bestehende Fassade nicht verändert werden, lediglich werden für die ständigen Arbeitsplätze im UG einzelne größere Fenster / Lichtgräben angeordnet. Die Struktur und die innere Erschließung des Gebäudes sollen erhalten bleiben.
Die Nutzfläche beträgt ca. 2 700 qm und die BGF umfasst insgesamt ca. 6 000 qm.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 7,7 Mio. EUR und beinhalten die KG 300-700. Leistungsbeginn ist mit Erteilung des Zuschlags. Der Bauantrag soll voraussichtlich im Okt. 2021 gestellt werden. Der Baubeginn ist für Ende 1. Quartal 2022 angesetzt.
Die Planung soll voraussichtlich in 5 Stufen erfolgen. Diese Ausschreibung beinhaltet die Vergabe der Leistungsphasen 1-2 als erste Stufe.
Die weiteren Stufen sind wie folgt eingeteilt:
2. Stufe: LP 3
3. Stufe: LP 4
4. Stufe: LP 5-7
5. Stufe: LP 8
Die Beauftragung erfolgt gemäß der vertraglichen Regelungen stufenweise. Die Ergebnisse sind nach jeder Leistungsstufe schriftlich zu dokumentieren und in einem Bericht festzuhalten.
Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
Für nähere Angaben verweisen wir auf die beigefügten Vergabeunterlagen.
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
(1.) Es wird geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
(2.) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber / Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, insbesondere ob sie die Mindestanforderungen erfüllen.
(3.) Sollten mehr als drei Bewerber / Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber /Bewerbergemeinschaften anhand der nachfolgenden Kriterien hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten und auswählen. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Nachweise wie folgt maßgeblich:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz;
b) Durchschnittliche Anzahl der jährlich beschäftigten Mitarbeiter der letzten 3 Jahre;
c) vergleichbare unternehmensspezifische Referenzen gewertet nach:
Aa) Auftragsart;
Bb) Gegenstand des Auftrags.
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der geeigneten Bewerber verwendet.
Die Reihenfolge der Nennung der Kriterien entspricht keiner Gewichtung der Kriterien untereinander.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Erteilung des Zuschlags wird zunächst nur die Stufe 1 (LPH 1-2) beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Stufen erfolgt optional. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens. Der Auszug aus dem Handelsregister bzw. der vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff. IV.2.2 der EU-Bekanntmachung) nicht älter als 6 Monate sein.
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerbergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. In diesem Fall ist durch rechtsverbindliche Erklärung des Nachunternehmers, die Unkenntnis der Angebotspreise der relevanten Bietergem. /des relevanten Bieters zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Soweit Eigenerklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen nachzufordern. Die Angaben und Erklärungen zur Eignung sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ausländischen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (Netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
2) Eigenerklärung zum Jahr der Unternehmers-/Bürogründung.
3) Nachweis über das Bestehen und die Höhe einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen (jeweils jährlich zweifachmaximiert) 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Zu 3) Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss Mindestdeckungssummen (jeweils jährlich zweifachmaximiert) in Höhe von:
1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) aufweisen oder Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung (Eigenerklärung)
1. Personelle Ausstattung:
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
a) Vorlage der Berufszulassung der für das Projekt vorgesehenen Gesamtprojektleitung und seiner Stellvertretung
b) Durchschnittliche Anzahl der jährlich beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahre
2. Unternehmensbezogene Erfahrung
Erklärung über geeignete unternehmensbezogene Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge über vergleichbare Leistungen, die die unten aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Vergleichbare Leistungen sind Umbau- / Sanierung- / Umnutzung von Klinik-, Forschung-,Instituts-,Laborbau
Für die Darstellung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich:
— Projektbezeichnung, Ort, BGF oder Nutzfläche, Baukosten (nach DIN 276, geschlüsselt nach KG 300 und KG 400 (brutto), Bauzeit, Angabe, ob Errichtung mit Fördermitteln
— Gegenstand des Auftrags, insbesondere:
— Angabe, ob Klinik-, Forschung-,Instituts-,Laborbau,
— Neubau oder Erweiterung
— Auflistung der Funktionsbereiche, Angabe welche Fachbereiche (z.B. OP, Intensivstation, Pflegebereich, Diagnostik und Therapie, Arztpraxen) betroffen,
— Beauftragtes Leistungsbild
— Benennung des Auftraggebers und soweit datenschutzrechtlich möglich Benennung eines Ansprechpartners unter Angabe der Telefonnr. und E-Mail Adresse
Die Referenzen sind durch Ausführungen, Planmaterial und Bilder zu ergänzen. Ferner soll für jede Referenz ein Ansprechpartner beim AG dieser Referenz benannt werden, wenn dies datenschutzrechtlich möglich ist. Die Darstellung je Referenzprojekt soll 2 Seiten DIN A4 (einseitig bedruckt) nicht übersteigen.
a) Es müssen mindestens drei unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzen vorgelegt werden.
b) Es muss mind. eine Referenz mit Baukosten KG 300 und 400 über 2,5 Mio. Euro brutto vorgelegt werden.
c) Es müssen zwingend jeweils Erfahrungen aus drei unterschiedlichen der folgenden fünf Funktionsbereiche nachgewiesen werden, wobei der Nachweis mit unterschiedlichen Referenzen geführt werden kann:
Aa) Intensivstation
Bb) OP-Bereich,
cc) Pflegebereich
Dd) Diagnostik und Therapie
Ee) Arztpraxen
d) Alle Referenzen dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff.IV.2.2) der EU-Bekanntmachung nicht älter als fünf Jahre sein.
e) Alle Referenzen müssen mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang vergleichbar sein.
§ 75 VgV
Teilnahmeberechtigt sind Bewerber, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich bauvorlageberechtigt sind.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Einreichung der Teilnahmeanträge
Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt.
Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3. angegebenen Link möglich.
Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
2. Kein Entgelt für Teilnahmeanträge und Angebote
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
3. Änderung von Bewerber-/ Bietergemeinschaften
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
4. Sonstiges
Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen sind ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten.
Die Fragen sind spätestens bis zum 19 April.2021 zu stellen. Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.