Neubau Erweiterung Landratsamt, Tragwerksplanung/Bauphysik Verhandlungsphase Referenznummer der Bekanntmachung: 66.0.1/LRA Hofheim Ex-Post Bekanntmachung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Erweiterung Landratsamt, Tragwerksplanung/Bauphysik Verhandlungsphase
Erweiterung Landratsamt, 65719 Hofheim
Dienstleistungsauftrag Tragwerksplanung, § 51 HOAI inklusive Bauphysik nach Anlage 1 Nr. 1.2.2, Nr. 1.2.3 Nr. 1.2.4 HOAI.
Landratsamt des Main-Taunus-Kreises
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Tragwerksplanung Gebäude, § 51 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle Grundleistungen im Leistungsbild Bauphysik zum Wärmeschutz und zur Energiebilanzierung nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen alle Grundleistungen im Leistungsbild Bauphysik zur Bauakustik nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI.
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 nach Anlage 1 Ziff 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300 und 400, DIN 276)
Ca. [Betrag gelöscht] EUR. Für die Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung wurde Honorarzone III ermittelt, für die Leistungen im Leistungsbild Bauphysik wurde zum Wärmeschutz und Energiebilanzierung die Honorarzone III ermittelt, zur Bauakustik die Honorarzone II ermittelt.
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt den Neubau eines Erweiterungsgebäudes für das Landratsamts (BGF 6 250 m2) nach Passivhausstandard. Angedacht ist ein Solitärgebäude, keine Aufstockung oder direkter Anbau. Es sollen moderne, flexible Büroräume mit den dazugehörigen Neben- und Konferenzräumen für ca. 250 Mitarbeiter geschaffen werden. Die Büroräume sollen so flexibel gestaltet werden, dass sie sowohl für eine klassische Bürostruktur wie auch eine moderne, flexible Nutzung geeignet sind. In die neuen Büroräume sollen sowohl Ämter mit Publikumsverkehr wie auch solche ohne Publikumsverkehr untergebracht werden. Im Erweiterungsbau sollen ebenfalls Büroräume für das Sozialamt, welches zurzeit in einem 3-stöckigen Container auf dem Gelände untergebracht ist, geplant werden. Der Container wird nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus wieder demontiert. Die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit ist hierbei dringend zu beachten. Während der Erstellung des Erweiterungsbaus ist das Bestandsgebäude weiterhin in Betrieb und dieser darf nur so wenig wie möglich gestört werden. Bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Baustellenzufuhr ist hierauf besonders zu achten. Das Bestandsgebäude verfügt über ca. 250 Parkplätze in einer Tiefgarage, die aber durch die Erstellung Erweiterungsbau nicht mehr ausreichend sind. Aus diesem Grunde ist es notwendig, ein Parkdeck für ca. 190 Mitarbeiter ebenfalls auf dem Grundstück zu errichten, was ausschließlich für die Mitarbeiter des Landratsamtes gedacht ist. Auf dem Gelände befindet sich das LRA mit 10 Ämtern sowie Verwaltung und im Park eine Containeranlage mit Sozialamt. Vor dem Bestandsgebäude gibt es einen öffentlichen Parkplatz für Besucher, der auch weiterhin bestehen bleiben.
Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gefördert werden. Es ist daher beabsichtigt, das Bauprojekt mit Hilfe des Passivhausprojektierungspakets zu planen und zu zertifizieren. Ggf. behält sich daher der Auftraggeber vor, dem Fachingenieur zur Zertifizierung erforderliche zusätzliche Leistungen zu übertragen.
Folgende Termine sind angedacht: Planungsbeginn direkt nach Auftragserteilung, Baubeginn Herbst 2021, Fertigstellung Herbst 2023.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Fachingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weitere Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 im Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI, weitere Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 im Leistungsbild Bauphysik zum Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI, weitere Leistungen der Leistungsphasen 4 bis 7 im Leistungsbild Bauphysik zur Bauakustik nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI zu übertragen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Zu II.2.7):
Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6, § 51 u. Anlage 14 Nr. 14.1 HOAI, sowie einschließlich der Leistungsphasen 7 nach Anlage 1 Ziff. 1.2.2 Abs. 2 HOAI.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 13) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9 angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber als die unter II.2.9 angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.1.1-3, Nr.1-13) - zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.1.1u. 2, Nr. 1-5 u. 8 von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern. Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG:
Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach §1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37D1AD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich.
Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]