81262091-Aus- und Weiterbildung in der Wertschöpfungskette Milch in Tunesien Referenznummer der Bekanntmachung: 81262091
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81262091-Aus- und Weiterbildung in der Wertschöpfungskette Milch in Tunesien
Das Projekt IAAA ist Teil des Globalvorhabens „Grüne Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft" (GIAE) der Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger" des BMZ, das in 16 Ländern tätig ist. IAAA fördert einerseits kleinbäuerliche Betriebe, um deren Produktion und Einkommen nachhaltig zu steigern. Zum anderen fördert es die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Kleinst-, kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, insbesondere für junge Menschen. Um die Projektziele im Umsetzungsland Tunesien zu erreichen, verankert IAAA technische, strukturelle und organisatorische Innovationen im tunesischen Milchsektor. Diese Innovationen umfassen zum Beispiel Training zur guten landwirtschaftlichen Praxis, die Nutzung innovativer Geräte wie automatische Tränken und die Anwendung digitaler Lösungen.
In der Wertschöpfungskette Milch haben aktuell 75 % der 5 000 ausgebildeten Viehhalterinnen und Viehhalter sowie Züchterinnen und Züchter die Empfehlungen der Unternehmerschulungen für kleinbäuerliche Betriebe und innovative Schulungen zu guten landwirtschaftlichen Praxis in der Milchviehhaltung auf ihren Betrieben umgesetzt. Infolgedessen ist die Produktivität ihrer Betriebe seit Beginn der Projektaktivitäten um +8 % gestiegen; ihre Einkommen stiegen um +48 %. Die Schulungen werden von Trainerinnen und Trainer aus dem öffentlichen und privaten Sektor in Zusammenarbeit mit dem nationalen Partner Office de l'Elevage et des Pâturages und dem Unternehmen Délice im Zuge einer integrierten Entwicklungspartnerschaft angeboten. Das Projekt sucht nun Unterstützung aus der Consultingwirtschaft bei der Umsetzung von weiteren Trainingsmaßnahmen.
00000 Tunesien
In Tunesien spielt der Agrar- und Ernährungssektor mit einem Beschäftigungsanteil von 18 % eine wichtige Rolle. In den benachteiligten Regionen stellt die Landwirtschaft den wichtigsten Wirtschaftssektor dar, dennoch bemisst sie weniger als 10 % des Bruttoinlandsprodukts. Die Herausforderungen ergeben sich z. B. in Bezug auf Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Sektors. Es mangelt teils an einer weiterverarbeitenden Industrie und unternehmerischer Expertise in familiengeführten kleinbäuerlichen Betrieben. Im extensiv geprägten Milchsektor besitzen 83 % der Landwirtinnen und Landwirte weniger als 5 Kühe. Der Milchtransport ist lang und teuer. Infolgedessen beklagt die verarbeitende Industrie die schlechte Qualität der Milch.
Unser Engagement in Thibar dient der Entwicklung von Know-how in den Berufen des tunesischen Milchsektors unter Berücksichtigung der Besonderheiten der lokalen Unternehmen und ihren Auszubildenden sowie den bereits bestehenden Ausbildungskursen. Am Standort Thibar schaffen wir dazu ein innovatives Kompetenzzentrum. Hierzu wird das bereits vorhandene Lycée zur landwirtschaftlichen Berufsausbildung zusätzlich wieder instandgesetzt und modernisiert. Das Lycée Thibar befindet sich im Zentrum des tunesischen „Milchbeckens" und ist mit den Akteuren des Milchsektors gut vernetzt.
Unsere Trainings richten sich an Angestellte und Unternehmer*innen, die ihr Wissen vertiefen oder sich auf dem Gebiet des Milchsektors spezialisieren möchten. Es handelt sich um eine Aus- und Weiterbildung in der bestehenden Viehzucht. Eine Lehrkäserei und eine angegliederte Farm kreieren ein anwendungsorientiertes und abwechslungsreiches Kursangebot. So können gezielt auch praktische Fähigkeiten erworben werden. Übernachtung- und Verpflegungsmöglichkeiten vor Ort schaffen bestmögliche Voraussetzungen.
Die in dem beschriebenen Projektkontext ausgeschriebene Leistung betrifft im Einzelnen: Die Entwicklung der Lehrinhalte und Methoden, die Auswahl des Lehrpersonals, die Umsetzung der theoretischen (Online-) und praktischen Kurse sowie die Erstellung von Kursmaterial zu folgenden Themenkomplexen:
— Klauenpflege, Behandlung von Krankheiten,
— Technik für Melk- und Kühlsysteme,
— Logistik und Lieferung: Organisation/Koordination von Sammelstellen,
— Milchtransport,
— Labortechnik,
— Milchqualität und Standards,
— Käseherstellung (Handwerk und Industrie),
— Finanzmanagement und Administration,
— Kommunikation und Erwachsenenpädagogik.
Gesucht werden eine TeamleiterIn, eine nationale KoordinatorIn sowie ein Expertenpool zu den verschiedenen Themen im Fachgebiet. Die Gesamtleistung umfasst ca 900 Fachkrafttage. Die geplante Einsatzzeit beginnt im März 2021 und endet im Oktober 2022 mit Option auf Verlängerung.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AFC Agriculture and Finance Consultants GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.afci.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y9M7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.