Durchführung des On-Demand-Verkehrs in der Stadt Limburg a. d. Lahn Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-LM-082-32-EU
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg an der Lahn
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.limburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vldw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des On-Demand-Verkehrs in der Stadt Limburg a. d. Lahn
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen die Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Limburg an der Lahn.
Bei dem ODV handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
— Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
— Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, oder für Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D. h. Nachweis der fachlichen Eignung i. S. d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 (nur für Kraftomnibusse) sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 oder 2 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 (nur für Kraftomnibusse) oder – für den Taxen und Mietwagenverkehr – in Anhang 3 der PBZugV in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind,