EÜ Hohlweg Friedberg Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48865
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EÜ Hohlweg Friedberg
Die EÜ wird als Stahlbetonhalbrahmen mit Tiefgründung auf Bohrpfählen hinter den bestehenden Widerlagern hergestellt. Die bestehenden Widerlager bleiben weitestegehend erhalten. Der Überbau wird in Abhängigkeit der Großbohrpfähle (d= 1,30 m, C 50/60) in Stahlbeton der Festigkeitsklasse C 35/45 als Fertigteil seitlich der Bahn hergestellt und auf die Bohrpfähle in Endlage abgesetzt. Die Rahmendecke wird als gevouteter Überbau mit d= 80 cm gemäß RIL 804 ausgebildet. Die Überbaustützweite beträgt zwischen den Wandachsen gemessen 15,74 m bei einer lichten Weite von 13,94 m senkrecht zwischen den Rahmenstielen. Im Endzustand beträgt die lichte Höhe (≥ 4,50) m über Fahrbahnoberkante.
Rückbau/Abbruch
Abbruch Massiv-Überbau: ca. 83 m3, Teilabbruch WL+Flügel: ca. 85 m3, Abbruch Stützwand: ca. 76 m3
Erdarbeiten und Hinterfüllungen Böschungsabtrag: ca. 1240 m3, Baugrubenaushub: ca. 1250 m3, BW-Hinterfüllung (Magerbeton): ca. 670 m3, Böschungsauftrag: ca. 1035 m3
Verbauten und Behelfe, Baugrubenverbau: ca. 900 m2
Verpressanker: ca. 245 m, Gründungen Ortbetonbohrpfähle: ca. 240 m, Überbauten Ortbetonüberbau: ca. 465 m3
Gleisoberbau, 2-gleisig: ca. 40 m.
Siehe II.1.4) Kurze Beschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EÜ Hohlweg Friedberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Ingenieurgesellschaft KEMPA mbH,
2. DB Kommunikationstechnik GmbH,
3. ISB Rhein-Main GmbH,
4. BPS Rail GmbH,
5. Birkhoff + Partner Gbr.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.