ABS Hanau-Gelnhausen: SpDrL60 Stw Hanau- Wolfgang Blockanpassung, Umbauten Gleisfreimeldung, PZB, Fahrstraßen etc Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49607
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau-Gelnhausen: SpDrL60 Stw Hanau- Wolfgang Blockanpassung, Umbauten Gleisfreimeldung, PZB, Fahrstraßen etc
ABS Hanau-Gelnhausen: SpDrL60 Stw Hanau- Wolfgang Blockanpassung, Umbauten Gleisfreimeldung, PZB, Fahrstraßen etc.
ABS Hanau-Gelnhausen: SpDrL60 Stw Hanau-Wolfgang Umbau.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgte gemäß Modulvertrag 3 RSTW, Abschnitt 5, im Verhandlungsverfahren zwischen allen Lieferanten mit denen der AG einen Modulvertrag 3 RSTW abgeschlossen hat.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ABS Hanau-Gelnhausen: SpDrL60 Stw Hanau-Wolfgang Blockanpassung, Umbauten Gleisfreimeldung, PZB, Fahrstraßen etc
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.