VE-610.3 Sitzmöbel für ein Universitätsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0433-2021-0601
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: +49 6032 / 8862-111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE-610.3 Sitzmöbel für ein Universitätsgebäude
VE-610.3 Sitzmöbel für ein Universitätsgebäude.
Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Rostocker Str. 2
60323 Frankfurt am Main
— ca. 545 St. Büro-Drehstühle mit Armlehnen,
— ca. 901 St. Besucher- und Besprechungsstühle,
— ca. 391 St. Lesestühle, Schale Polyurethanschaum,
— ca. 150 St. Freischwinger, Schale Polyurethanschaum,
— ca. 98 St. Cafeteriastühle, unterschiedliche Ausführungen,
— ca. 20 St. Barhocker,
— ca. 28 St. Loungesessel, Bezug Stoff und Leder.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
„Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhätlich: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124_LD_2019.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/Hinweisblatt_lbih.pdf
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Konkrete Einzelheiten zu den Verfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nur diese Angaben sind rechtlich verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.