HNO – Untersuchungseinheit Referenznummer der Bekanntmachung: 14-144-205
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helios-gesundheit.de/kliniken/wiesbaden-hsk/
Abschnitt II: Gegenstand
HNO – Untersuchungseinheit
HNO – Untersuchungseinheit.
Für den Neubau der Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden werden teilweise vorhandene HNO-Einheiten in den Neubau umgezogen und teilweise neubeschafft. Zudem ist für den Auftraggeber ein einheitliches Wartungskonzept von wesentlicher Bedeutung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach VgV §42 nicht vorliegen,
— Eigenerklärung, dass dieser Auftrag unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen nach VgV §6 erfolgt,
— Nachweise/Belege zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. VgV §46.
— Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben,
— Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Bankauskunft über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— Bestätigung des Versicherers, dass eine Haftpflichtversicherung mit den unten aufgeführten Mindestanforderungen besteht. Sollte beim Bewerber noch keine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen, ist eine verbindliche Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der sich dieser verpflichtet, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen. Eine Erklärung unter Vorbehalten und/oder Bedingungen ist nicht ausreichend.
Geforderte Mindeststandards:
Die bestehende Haftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten:
Personenschäden (für einzelne Personen) [Betrag gelöscht] EUR
Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
Und dass diese Deckungssummen jeweils für mindestens 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Referenzen müssen Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2018 erbracht worden sind und bis zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Angebotsfrist abgeschlossen sein.
Die Bewertung der Eignung erfolgt anhand der nachfolgend geforderten, möglichst aktuellen Referenzen mit hinsichtlich Art und Umfang vergleichbaren Leistungen:
Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen
Für die Referenzprojekte müssen folgende Angaben vollständig gemacht werden:
— Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort,
— Angaben zum Auftraggeber bzw. Betreiber (Name, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— bei Bewerbergemeinschaften: Auftragnehmer (Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers,
— Datum des Beginns der Leistung und der Fertigstellung,
— Auftragswert.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über die eHAD elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)