Erneuerung der 10 kV Schaltanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 263/777
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvvks.de/konzern/lieferanten/lieferantenportal/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvvks.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der 10 kV Schaltanlage
Ein Detailliertes LV inkl. aller Anforderungen, die Anforderung an die Angebotsabgabe und auch die genaue Beschreibung, finden Sie unter folgendem Link:
https://www.kvvks.de/konzern/lieferanten/ausschreibungen/
Bewerbungen und Angebote werden nur elektronisch über die Vergabeplattform entgegen genommen.
Ein vorheriges Anmelden auf der Vergabeplattform ist zwingend erforderlich.
Kurt-Wolters-Straße 10
34125 Kassel
Folgende Leistungen sind vom AN zu erbringen:
— Lieferung, Aufstellung und betriebsfertige Montage einer 10 kV luftisolierten Schaltanlage inkl. der Druckentlastungskanäle,
— Lieferung und Montage der Sammelschienenverbindungen zwischen den Schaltanlagenreihen,
— Lieferung und Einbau der 10 kV Kabelgerüste im Kabelkeller,
— Erneuerung der Elektroinstallation des Gebäudes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A-4-Seiten),
2. Nachweis der besonderen Erfahrungen des Bewerbers auf dem Gebiet der zu erbringenden Leistungen durch eine Liste der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (Referenzen),
3. Erklärung des Bewerbers, auf welche Weise er wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, z. B. gesellschaftliche Beteiligungen, zu sonstigen finanziellen Beteiligungen, z. B. Als Darlehensnehmer oder -geber und zu gesellschaftsrechtlichen Beziehungen.
1. Nachweis der Leistungsfähigkeit über Größe und Ausstattung des Unternehmens im Hinblick auf die Erfüllung des Auftragsumfangs.
Evtl. Bankbürgschaft noch zu klären
Siehe LV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Detailliertes LV inkl. aller Anforderungen, die Anforderung an die Angebotsabgabe und auch die genaue Beschreibung, finden Sie unter folgendem Link:
https://www.kvvks.de/konzern/lieferanten/ausschreibungen/
Bewerbungen und Angebote werden nur elektronisch über die Vergabeplattform entgegen genommen.
Ein vorheriges Anmelden auf der Vergabeplattform ist zwingend erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed] / [removed]
Internet-Adresse: https://www.kvvks.de/
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.