18FEI31367 SÜ Kleinfeldele MKA 16 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI31367
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
18FEI31367 SÜ Kleinfeldele MKA 16
SÜ Kleinfelderle
Müllheim
— 120 m3 Abbruch Widerlager,
— 110 m3 Abbruch Pfeiler,
— 200 m3 Abbruch Überbau,
— 21 400 m3 Bodenaushub,
— 26 400 m3 Bodeneinbau,
— 7 400 m3 Bodenautausch,
— 2 St. Trag-/Schutz-/Abbruchgerüste,
— 140 m2 Spundwandverbau,
— 690 m3 Beton Widerlager und Flügel,
— 500 m3 Beton Überbau,
— 100 m3 Beton Kappen,
— 165 t Betonstahl,
— 16 t Spannstahl,
— 11 m Übergangskonstruktion,
— 8 St. Lager,
— 690 m2 Abdichtung Überbaudecke,
— 3 600 m2 Asphalttragschicht, d=14 cm,
— 3 500 m2 Asphaltbetondeckschicht, d=4 cm,
— 162 m Geländer,
— 162 m Schutzplanke.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Tierdurchlass; Kleinfeldele
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Müllheim
SÜ Kleinfelderle
MKA 19 Herstellung einer Grundwassermessstelle
Wegen Auflagen des LRA ist im Abstrombereich der Dammschüttung eine Grundwassermessstelle zu errichten.