Bf Augsburg — Mobilitätsdrehscheibe Augsburg (MDA) — II. BA — Erstellung elektronischer Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27252
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Augsburg — Mobilitätsdrehscheibe Augsburg (MDA) — II. BA — Erstellung elektronischer Anlagen
Bereich MDA Augsburg
Im Zuge der Erstellung MDA (Mobilitätsdrehscheibe) Augsburg sind elektrotechnische Anlagen erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Augsburg — Mobilitätsdrehscheibe Augsburg (MDA) — II. BA — Erstellung elektronischer Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bereich MDA Augsburg
Im Zuge der Erstellung MDA (Mobilitätsdrehscheibe) Augsburg sind elektrotechnische Anlagen erforderlich.
21 — Neubau Kabelverteiler KV Bstg. A nach Vorgaben der AP.
Für die separate Versorgung und Anschlüssen von Dritten ist ein zusätzlicher Kabelverteiler entsprechend der AP auf dem Bahnsteig A zu liefern und betriebsbereit zu montieren. Der AN war mit der Planung und mit dem Bau der Anlage beauftragt. Aus Gewährleistungsgründen können diese zusätzliche Leistungen nur durch diesen AN umgesetzt werden. Es ist mit einer erhöhten Koordinationsaufwand zwischen Bauüberwachung und Auftragnehmern, sowie zeitlicher Verschiebung der Leistungsabnahme zu rechnen.