Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes – Abschnitt Flörsheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47405
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes – Abschnitt Flörsheim
Flörsheim
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes – Abschnitt Flörsheim:
— Zu bauende Meter LSW: 3 707 m, in 3,00 m Höhe über SO,
— Quadratmeter Aluelemente: 9 800 m2, einseitig hochabsorbierend,
— Quadratmeter Aluelemente: 560 m2, beidseitig hochabsorbierend,
— Quadratmeter transparente Elemente: 800 m2,
— Meter Rammrohrgründungen: 2950 m,
— Tonnage Pfosten: 237 t,
— Torsionsbalken:
—— 4 x Stahl – Länge 16 m, 16 m, 21 m und 18,50 m,
—— 2 x Stahlbeton – Länge 8,50 m und 11,00 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes – Abschnitt Flörsheim
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flörsheim
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes – Abschnitt Flörsheim:
— Zu bauende Meter LSW: 3 707 m, in 3,00 m Höhe über SO,
— Quadratmeter Aluelemente: 9 800 m2, einseitig hochabsorbierend,
— Quadratmeter Aluelemente: 560 m2, beidseitig hochabsorbierend,
— Quadratmeter transparente Elemente: 800 m2,
— Meter Rammrohrgründungen: 2 950 m,
— Tonnage Pfosten: 237 t,
— Torsionsbalken:
—— 4 x Stahl – Länge 16 m, 16 m, 21 m und 18,50 m,
—— 2 x Stahlbeton – Länge 8,50 m und 11,00 m.
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
Zusätzliche Lückenschlussbleche für Übergangsbereiche von neuer Lärmschutzwand an Bestandsgebäude (4)
Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistung für den Baufortschritt notwendig. Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Beträchtliche Zusatzkosten entstehe, weil honorarmindernde Faktoren, wie z.B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.