Neubau Grundschule und Kita Lincolnsiedlung_Lose Sportgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: LIN-1-6-28-00
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60596
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.proprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule und Kita Lincolnsiedlung_Lose Sportgeräte
Neubau Grundschule und Kita Lincolnsiedlung_Lose Sportgeräte.
Grundschule und Kita Lincolnsiedlung
Einsteinstraße 1 und 3
64285 Darmstadt
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt errichtet den Neubau einer Grundschule und Kita mit einer Zweifeldsporthalle in der Lincoln Siedlung in Darmstadt.
Bruttogeschossfläche: ca. 11 200 m2
Geschosse: 3 inkl. Untergeschoss
Gesamtabmessungen LxBxH: ca. 96 x 65 x 8 m (über Gelände)
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen: Lose Sportgeräte.
Im Weiteren wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Die aktuell gültigen DIN-Normen, unter anderen das „DIN-Taschenbuch 116 – Turngeräte, Matten und Spielfeldgeräte“ sind einzuhalten.
Von den verwendeten Materialien darf keinerlei Gefährdung der Gesundheit ausgehen. Alle verwendeten Produkte und Materialien müssen den geltenden Normen, Gesetzen und Verordnungen entsprechen und für den Einsatz in der Schule geeignet sein.
Die Qualität und Ausführung der angebotenen losen Sportgeräte, inkl. Zubehör und Objektausstattung ist durch geeignetes Katalogmaterial zu belegen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor oder nach der Vergabe kostenlos Musterstücke auf der Baustelle aufzustellen, bzw. Materialmuster vorzulegen.
Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Eigenerklärung gem. weiterer Besonderer Vertragsbedingungen I-VI der Stadt Darmstadt
— Erklärung zur Kampagne der Wissenschaftsstadt Darmstadt „Aktiv gegen Kinderarbeit“,
— Eigenerklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Finanzverwaltung und der Sozialversicherung sowie seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern restlos nachgekommen ist,
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß dem gemeinsamen Runderlass der Hessischen Landesregierung nicht vorliegen,
— Eigenerklärung über die Unternehmensform,
— Eigenerklärung bezüglich Steuerabzugs bei Bauleistungen,
— Verpflichtungserklärung HVTG.
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124LD VHB)
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben zu Arbeitskräften.
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (gem. FB 235 VHB)
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (gem. FB 236 VHB)
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (s. Ziffer I.3)) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun sie das nicht regelmäßig, tragen sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Angebotsabgabe bei öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorgeschrieben!
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6D1EE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.