Beschaffung einer Dienstplansoftware und elektronischen Zeiterfassung Referenznummer der Bekanntmachung: KK 2020-008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kerckhoff-klinik.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Dienstplansoftware und elektronischen Zeiterfassung
Beschaffung einer Dienstplansoftware und elektronischen Zeiterfassung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Bad Nauheimer Kerckhoff-Klinik ist mit rund 1.400 Beschäftigten eine der leistungsstärksten Schwerpunktkliniken für Herz-, Lungen-, Gefäß- und Rheumaerkrankungen sowie Transplantations- und Rehabilitationsmedizin in Deutschland. Sie ist eine wissenschaftlich ausgerichtete Einrichtung zur Förderung der Krankenversorgung sowie der medizinischen Forschung und Campus der JLU Gießen. Im Rahmen einer Digitalisierungsstrategie soll eine leistungsfähige Dienstplanungssoftware und elektronische Zeiterfassung eingeführt werden. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist demnach die Lieferung und Implementierung einer Dienstplansoftware und elektronischen Zeiterfassung, die alle Anforderungen in diesen beiden Systemen abbilden kann. Schnittstellen zwischen Produkten unterschiedlicher Hersteller sollen vermieden werden und sind vom Auftraggeber nicht gewünscht. Folgende Dienstleistungen werden zudem mitbeauftragt: Implementierung der Software / Kundenservice & Hotline / Software-Wartung / Schulung der Nutzer. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.