Neustädter Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau, Umbau und Neukonzeption – Schreinerarbeiten-Innenausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 905902-1611
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neustädter Rathaus, Am Markt 14-18, 63450 Hanau, Umbau und Neukonzeption – Schreinerarbeiten-Innenausbau
Das Neustädter Rathaus wird neu konzipiert und auf einer Fläche von 1 750 m2 umgebaut.
Hierfür werden Schreinerarbeiten-Innenausbau benötigt.
Neustädter Rathaus
Am Markt 14-18
63450 Hanau
Das Neustädter Rathaus wird neu konzipiert und auf einer Fläche von 1 750 m2 umgebaut.
— Akustik-Wandpaneele mit Eiche-Echtholzfurnier: ca. 150 m2,
— 6 Stück Akustik-Heizkörperverkleidung, Eiche furniert, geschlitzt,
— 2 Schrankanlagen, je 6-türige Drehfronten, Eiche furniert und geschlitzt, b x h x t 3,80 x 3,75 x 0,93 m und 4,20 x 3,75 x 0,93 m,
— 3 Faltschiebetüranlagen, je b = 3,00 m, h = 2,80 m, t = 0,83 m, Oberfläche HPL,
— Brüstungsabdeckungen Treppenhaus aus Holz: ca. 105 m,
— Holz-Handläufe: ca. 59 m.
Je nach Dauer der Bauausführungsphase.
Der Bewerber hat folgende Unterlagen mit Angebotsabgabe einzureichen:
— Referenzen und Referenzadressen (mit Telefonnummer) von vergleichbarer Größenordnung,
— Referenzen für Bauen am denkmalgeschützten Gebäude,
— Angabe zur Größe des Unternehmens (eigene Mitarbeiter),
— Umsatzvolumen der vergangenen 3 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)