Beschaffung von hyperconvergenten Systemen (Nutanix) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von hyperconvergenten Systemen (Nutanix)
Beschaffung von hyperconvergenten Systemen (Nutanix) und zugehörigen Dienstleistungen für das Land Hessen.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Im Land Hessen werden bereits hyperkonvergente Systeme auf Hardwareplattform Dell mit Hyperkonvergenzlösung der Firma Nutanix produktiv eingesetzt. Derzeit werden insgesamt 64 Server mit Nutanix-AOS-Installationen betrieben.
Die hier ausgeschriebene Leistung fokussiert sich auf den Bedarf an IT-Dienstleistungen, Server und Lizenzen im Umfeld der von der HZD eingesetzten Nutanix Umgebungen. Darunter werden hier Systemumgebungen verstanden, die wesentlich auf Nutanix-Serversystemen und Management-Komponenten für diese Systeme beruhen. Neben Technologien von Nutanix setzt die HZD dabei weitere Software-Komponenten bzw. Appliances von weiteren Herstellern ein, um die Serverumgebungen zu managen.
Anzubietende Systeme/Komponenten/Software:
Die folgenden Systeme/Komponenten/Software müssen angeboten werden:
— OEM Server in verschiedenen Leistungsklassen. Die Server und die verbauten Komponenten müssen in dem „Vmware Compatibility Guide“ ab Version ESXi 6.7 und der Nutanix HCL (Hardware Compatibility List) ab Version 11.5 freigegeben worden sein,
— Nutanix Appliance in verschiedenen Leistungsklassen,
— Nutanix Lizenzen sowie weitere für den Betrieb benötigte Softwarelizenzen,
— Serverkomponenten, die nach Vorgaben des Herstellers (Nutanix und Server Hersteller) zu einem Server hinzukonfiguriert werden können.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die HZD berechtigt ist, die Systeme/Komponenten/Software auch anderen Stellen aus der öffentlichen Verwaltung außerhalb Hessens – im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgabenerfüllung der HZD – zur Verfügung zu stellen (z. B. durch eine Zusicherung vom Hersteller).
Die detaillierte Beschreibung der anzubietenden Produkte und Dienstleistungen ist dem Preisblatt (Datei „Preisblatt“) zu entnehmen. Im Preisblatt sind die Server als Musterkonfigurationen beschrieben. Die dort angegebene „Mindestausstattung“ muss erfüllt oder überschritten werden.
Technische Mindestanforderungen Server:
Die angebotene Hardware muss in die vorhandenen Infra- und Clusterstrukturen des Auftraggebers (x86 Architektur) integrierbar sein. Dies gilt für Neubeschaffungen, für den Austausch von einzelnen Geräten, als auch – soweit technisch möglich – für eventuelle Aufrüstungen bzw. notwendige Software- und Hardware-Upgrades von bestehenden Geräten und deren Komponenten. Die Kompatibilitätsanforderungen beinhalten grundsätzlich alle technischen Aspekte: mechanische, elektrische und funktionelle. Alle angebotenen Serversysteme müssen vom gleichen Hersteller stammen.
Technische Mindestanforderungen Software:
Die angegebene Software muss so konzipiert sein, dass sie Daten lokal auf der Anwendungsebene speichert, um die schnellstmögliche Leistung bei gleichzeitiger Reduzierung des Netzwerkverkehrs zu gewährleisten.
1. Eine BSI konforme (BSI-CS 113) Clusterkonfiguration muss möglich sein.
2. Multi-Hypervisor Support für:
— VMWare vSphere Version 6.7 und höher,
— Microsoft Hyper – V,
— mindestens ein KVM-Derivat.
3. Updates der Storage Umgebung müssen unterbrechungsfrei möglich sein, d. h. ein Migrieren von VMs auf andere Hosts ist nicht erforderlich.
4. Ein standortübergreifender Betrieb zum Zwecke der standortübergreifenden Hochverfügbarkeit soll ohne zusätzliche Lizenzen oder Hardware möglich sein. Der Betrieb inklusive Datenreplikation soll asynchron und synchron möglich sein.
5. Der Softwaresupport beinhaltet auch neue Major Releases im vollen Funktionsumfang, ohne dass einzelne Funktionen nachlizenziert werden müssen.
6. Efficiency Features wie Deduplizierung, Komprimierung, etc. sollen über Software realisiert werden. Dedizierte Hardware wird nicht benötigt.
7. Es können mindestens 16 Hosts zu einem Clusterverbund zusammengeschlossen werden, um ein lineares Wachstum zu ermöglichen.
8. In allen Positionen des Preisblattes ist jeweils die Software mit dem maximalen Funktionsumfang enthalten.
Dienstleistungen:
Neben der vertragsgerechten Lieferung der ausgeschriebenen Software und Serversysteme oder zusätzlicher Komponenten beinhalten die anzubietenden Leistungen – bei Bedarf und auf explizite Anforderung – auch systemspezifische Unterstützungsleistungen. Diese bedarfsorientierten Leistungen können sich auf den kompletten Abwicklungsprozess der ausgeschriebenen Produkte erstrecken, d. h. Beratung, Konzeption, Design, Konfiguration, Installation und Integration sowie allen damit zusammenhängenden Serviceleistungen sowie Schulungen/Trainings des Personals. Aus diesem Grund muss der Auftragnehmer nachgewiesenermaßen über entsprechend fachkundiges, erfahrenes und herstellerzertifiziertes Personal in ausreichendem Umfang verfügen.
Servicetechniker:
— Durchführung von Firmware-Upgrades, Ein-, Aus- und Umbauten,
— geforderte Erfahrungen: Mind. 1 Jahr Berufserfahrung als Servicetechniker, regelmäßige Teilnahme an Produktschulungen des Herstellers.
Consultant:
— technische Einsätze vor Ort, Auskunft zu Konfigurationskompatibilitäten usw., Einweisung in Systeme,
— geforderte Erfahrungen: ITIL-zertifiziert, mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Consultant, regelmäßige Schulungen im Bereich der herstellerspezifischen Serversysteme, Zertifizierung durch den Hersteller.
Senior Consultant:
— Beratung und Unterstützung zu Design- und Architekturfragen, Unterstützung mit Expertenwissen bei komplexen Konfigurationsänderungen und ähnliches, Beratung zu Serverlandschaften über mehrere Rechenzentrumsstandorte, Durchführung von vor-Ort Schulungen,
— geforderte Erfahrungen: ITIL zertifiziert, mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Consultant, regelmäßige Schulungen im Bereich der herstellerspezifischen Serversysteme, Zertifizierung durch den Hersteller.
Nutanix Spezialist:
Die Aufgaben des Spezialisten für Nutanix-Serversysteme liegen in der Planung und Durchführung von komplexen und umfangreichen Aufgaben im Umfeld von Enterprise Nutanix-Systemumgebungen und den weiteren von dem Auftraggeber eingesetzten Management Werkzeugen. Der Spezialist übernimmt in Projekten die Aufgabe der fachlichen Steuerung der Projektergebnisse, definiert und strukturiert Arbeitsaufträge.
Der Verantwortungsbereich des Spezialisten für Nutanix-Systeme umfasst folgende Aufgaben und muss mindestens den Level Consultant erfüllen:
Fachlich technischer Bereich:
— Konzeption und Planung zum Einsatz neuer Nutanix-basierter System-Technologien bzw. der Weiterentwicklung der eingesetzten Technologien,
— Unterstützung bei der Planung neuer Projekte im Bereich Nutanix IT-Systemumgebungen,
— Erstellung von Konzepten zur Realisierung von Verfügbarkeit und Redundanz der Nutanix-Systemplattformen in der HZD Umgebung mit mehreren RZ-Standorten,
— Planung und Realisierung von Schnittstellen zu Virtualisierungsschichten (ESX, HyperV) und Betriebssystemen (Windows, Linux) sowie zu CMS-Tools (Cloud-Management-Tools, nur Senior-Spezialist),
— Planung und Umsetzung von Notfallmaßnahmen,
— Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit.
Organisatorischer und prozessualer Bereich:
— Projekt- bzw. Teilprojektleitung im fachlichen Umfeld,
— Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Kostenanalysen und Produktkalkulationen,
— Unterstützung bei der Aufstellung und Weiterentwicklung von Projekt- und Projektstrukturplänen sowie Festlegung von Arbeitspaketen in den jeweiligen Projekten,
— Konzeption und Planung zur Realisierung des 24/7-Betriebs mit verschiedenen Serviceeinheiten,
— Planung des Einsatzes von qualitätssichernden Maßnahmen,
— Optimierung betrieblicher Abläufe in Hinsicht auf Verfügbarkeit und Ausfalltoleranz,
— Optimierung der betrieblichen Abläufe des Incident-, Problem- und Change-Management,
— Entwicklung von KPI und Messmethoden zu den Prozessen.
Ein Spezialist für Nutanix-Serversysteme muss folgende Kompetenzen aufweisen:
— Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer IT-nahen Fachrichtung (z. B. Informatik, Wirtschaftsinformatik) oder
— abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker oder
— einen in Deutschland anerkannten Abschluss in einem IT-Ausbildungsberuf (bspw. Informationselektroniker),
— ITIL-zertifiziert,
— mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Consultant,
— regelmäßige Schulungen im Bereich der herstellerspezifischen Serversysteme,
— Zertifizierung durch den Hersteller,
— Powershell Grundlagen,
— gute Netzwerkkenntnisse (TCP/IP (IP V4 und Grundkenntnisse IPV6) und VLAN),
— Kenntnisse in aktuellen Firewall-Technologien,
— gute Visio Kenntnisse,
— mindestens 18 Monate Erfahrung in der Administration von Systemen der Fa. Nutanix (nicht länger zurückliegend als 30 Monate ab Zeitpunkt des Einzelabrufs)
Treiber, Firmware und Software Updates.
Der Auftragnehmer soll für alle in der Gewährleistung befindlichen Systeme und Komponenten aktuelle Treiber- und Firmware-Versionen über ein WEB-Portal zur Verfügung stellen. Alternativ kann der Auftragnehmer auf die jeweiligen Portale der Hersteller verweisen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass der Auftraggeber die entsprechende Zugangsberechtigung erhält.
Weiterhin beinhaltet die Leistung die Bereitstellung eines Zugriffs auf die vom Hersteller bereitgestellten Informationen, Softwareversionen und Patches sowie die Möglichkeit zur Eröffnung von Support-Anfragen durch den Auftraggeber. Erfolgt die Störungsbehebung unter Einbeziehung von Dritten, so ist auch dieser Verlauf in dem vom Auftraggeber eröffneten Ticket zu dokumentieren.
Dokumentation:
Der Auftragnehmer muss online eine kostenlose Möglichkeit zur Verfügung stellen, über die der Auftraggeber Dokumentationen (Datenblätter, Einbauanleitungen, Bedienungsanleitung etc.) zu den Produkten und Einzelkomponenten beziehen kann. Dies kann auch direkt über den jeweiligen Server-Hersteller zur Verfügung gestellt werden.
Detaillierte Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen sind der Datei „Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen.
Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Die Gesamtangebotssumme (netto) ergibt sich aus dem Preisblatt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Referenzen für die Bereitstellung und Inbetriebnahme von Hardware
Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht:
— Lieferung von mindestens 100 Servern innerhalb von 12 Monaten (sowohl die zugehörige Hardware als auch die Software-Komponenten), einschließlich Dienstleistungen wie beispielsweise Beratung, Konzeption, Design, Konfiguration, Installation und Integration. Davon mindestens 25 Nutanix Server mit AOS Betriebssystem.
— Mindestens 2 Jahre vor-Ort Service mit definierten Service-Leveln bei einem Bestand von mindestens 100 Servern/Jahr.
Alle Anforderungen müssen in einer Referenz nachgewiesen werden. Die vereinbarten Service-Level des Referenzprojektes sind zu beschreiben.
(Datei „Referenzen_Hardware“).
Referenzen für die Bereitstellung, Projektierung, Inbetriebnahme, und Betrieb von Nutanix Umgebungen
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht:
— Projektierung einer Nutanix Umgebung mit mindestens 16 Servern,
— Projektierung eines Metroclusters über 2 Standorte,
— Inbetriebnahme einer Nutanix Umgebung mit mindestens 16 Servern,
— Betrieb einer Nutanix Umgebung mit mindestens 16 Servern und einer Betriebszeit von mindestens einem Jahr,
— mindestens ein Jahr Service mit definierten Service-Leveln bei einem Bestand von mindestens 4 Nutanix Clustern.
Die Anforderungen müssen alle in Summe nachgewiesen werden, brauchen jedoch nicht durch eine einzige Referenz abgedeckt zu werden. Die vereinbarten Service-Level des Referenzprojektes sind zu beschreiben.
(Datei „Referenzen_ Nutanix Umgebungen“).
In den Referenzvorlagen ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Erklärung zum Ausschluss wegen schweren Verfehlungen:
Der Bieter (jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) sowie seine Unterauftragnehmer haben die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit ihren Angeboten einzureichen.
Bei elektronischem Versand ist die Verpflichtungserklärung auch ohne Unterschrift rechtsgültig.
Die Vergabestelle wird für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter und seinen Unterauftragnehmern eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vornehmen. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
(Datei „Erklaerung_Vergabesperre“)
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
(Datei „Eigenerklaerung_Par_123_GWB“)
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB:
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
(Datei “Eigenerklaerung_Par_124_GWB“)
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Wirtschaftlichkeitsprüfung/Zuschlagskriterien:
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gebildet.
Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach der Formel „Z = Leistungspunkte (L)/Preis (P)“ ermittelt:
Schwankungsbereich (SB):
Die Vergabestelle hat einen Schwankungsbereich (SB) von 5 % in Abweichung vom führenden Wert Z festgelegt.
Unter den Angeboten, bei denen das Leistungs-Preis-Verhältnis Z nicht mehr als 5 % vom führenden Angebot abweicht, entscheidet allein die Summe der gewichteten Leistungspunktzahlen in dem Kriterienkatalog. Über dieses abschließende Ent-scheidungskriterium (EK) wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preis:
Der Gesamtpreis (Angebotssumme) setzt sich aus den einzelnen Leistungsgruppen im Preisblatt (Datei „Preisblatt“) zusammen.
Leistung:
Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Auswertung der Angaben im Kriterienkatalog (Datei „Kriterienkatalog“). Die einzelnen Bewertungen und Gewichtungen der Kriterien sind diesem zu entnehmen. Maximal sind insgesamt 500 Leistungspunkte erreichbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.