Gebäudereinigung in den Objekten der Hochschule Fulda Referenznummer der Bekanntmachung: HFD-2021-0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hs-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in den Objekten der Hochschule Fulda
Verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Glasreinigung).
Unterhaltsreinigung
Fulda
Unterhaltsreinigung in 17 Objekten (ca. 4,5 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung).
Max. einmal um 1 Jahr
Unterhaltsreinigung
Fulda
Unterhaltsreinigung in 15 Objekten (ca. 4,5 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung).
Max. einmal um 1 Jahr
Glasreinigung
Fulda
Glas- und Rahmenreinigung in 31 Objekten (ca. 23 000 m2 Glasfläche jährlich).
Max. einmal um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestumsatz in den letzten 3 abgelaufenen Kalenderjahren (2018-2020) im Bereich Gebäudereinigung (Eigenerklärung)
Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2018-2020) jeweils mindestens folgende Umsätze im Bereich Gebäudereinigung erzielt haben: Lose 1-2: [Betrag gelöscht] EUR netto/Los 3: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Aktuelle Referenz eines vergleichbaren Auftrags (Eigenerklärung) mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefon-Nummer, Gebäudetypen, Art der Leistung, Jahresauftragswert, Jahresreinigungsfläche, Ausführungsbeginn. Alternativ zu den Referenzen kann der Auftraggeber auch die eigenen Erfahrungen mit dem Bewerber werten – ein Anspruch darauf besteht nicht.
Der Bewerber muss mindestens eine aktuelle Referenz eines vergleichbaren Auftrags benennen, die alle geforderten Angaben (s. o.) enthält. Aktuell ist eine Referenz, deren Vertragszeitraum zum Abgabezeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht beendet ist. Vergleichbar ist ein Auftrag dann, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
— Auftraggeber = deutsche Hochschule (Lose 1-2),
— Gebäudetypen = vergleichbare Gebäude (Hochschulen, Schulen) (Los 3),
— Art der Leistung = Unterhaltsreinigung (Los 1-2)/Glasreinigung (Los 3),
— Jahresauftragswert (netto) = [Betrag gelöscht] EUR (Lose 1-2)/[Betrag gelöscht] EUR (Los 3),
— Jahresreinigungsfläche = 4 Mio. m2 (Lose 1-2)/2 000 m2 (Los 3),
— Ausführungsbeginn = mind. 1 Jahr vor der Abgabefrist für Teilnahmeanträge.
Die Mindestlohnregelungen für das Gebäudereiniger-Handwerk gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Bieter müssen vor Abgabe ihres Angebots einen Objektbesichtigungstermin wahrnehmen (Termine sind vorgesehen für den 2.6.2021). Bieter ohne Teilnahme werden ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist die Objektbesichtigung noch nicht erforderlich.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Wird für die Unterhaltsreinigung ein Stundenverrechnungssatz ohne Objektbetreuung kalkuliert, der nicht mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt, hat der Bieter seinem Angebot für alle Positionen seiner Stundenverrechnungssatz-Kalkulation ausführliche, realistische und nachvollziehbare Berechnungen und Erläuterungen beizufügen. Eine detaillierte Prüfung der Angaben durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten. Dabei wird ein enger Maßstab angelegt.
Für die Lose 1 und 2 (Unterhaltsreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann beide Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal eines dieser Lose erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Liegt ein Bieter in genau einem Los nach Punkten auf dem ersten Platz, erhält er dafür den Zuschlag. Erreicht ein Bieter in beiden Losen den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für das von ihm im Angebot priorisierte Los. Im anderen Los rückt der Nächstplatzierte nach.
Das Los 3 (Glasreinigung) ist davon nicht betroffen. D. h. ein Bieter kann den Zuschlag für das Los 3 erhalten – unabhängig davon, ob er auch den Zuschlag für eines der Lose 1 oder 2 erhält.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4DW2W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.