81268707-Lan-Link Eschborn – Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: 81268707
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81268707-Lan-Link Eschborn – Bonn
Die GIZ GmbH benötigt eine Datenleitung zwischen den beiden deutschen GIZ-Lokationen Eschborn und Bonn.
Die Datenleitung besteht aus einem VLAN-transparenten Ethernet-LAN-Link auf Layer 2 – Ebene und soll eine Übertragungsrate von 10 Gigabit pro Sekunde/Full duplex zur Verfügung stellen. Die Bereitstellung der betriebsbereiten Verbindung muss bis zum 1.8.2021 erfolgen. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre und kann durch die Auftraggeberin, optional um 1 Jahr verlängert werden.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
65760 Eschborn
Der Auftragnehmer hat die neue Datenleitung an beiden Endpunkten, Eschborn und Bonn, mit einer Kundenschnittstelle (Customer Premises Equipment) in vorhandenen Netzwerkschränken zu präsentieren. Für die Kundenschnittstelle (CPE) stehen an beiden Endpunkten ein Einbauplatz von drei Höheneinheiten zur Verfügung. Eine 230 V – Stromversorgung in den Netzwerkschränken stellt die Auftraggeberin, GIZ GmbH, zur Verfügung. Die Kundenschnittstelle soll als Glasfaserleitung, in Multimode und Steckertyp LC ausgelegt sein.
Für die physikalische Verbindung zwischen der Hauseinführung und den Netzwerkschränken stellt der Auftraggeber Glasfaser-Singlemode-Verbindungen an beiden Standorten zur Verfügung.
2. Technische Anforderungen an die Datenleitung:
2.1. Die Layer 2 – Ethernet-Verbindung muss für Cisco Netzwerkkomponenten vollständig VLAN-transparent (IEEE 802.1Q) arbeiten.
2.2. Sämtliche Auftraggeber VLANs müssen ohne vorherige Absprache mit dem Provider transportiert werden.
2.3. Verfügbarkeit der Verbindung mindestens 99.5 Prozent im Jahresmittel.
2.4 Die Latenzzeit (Ende zu Ende) einer Verbindung darf 15 Millisekunden nicht überschreiten.
2.5. Der maximal zulässige Jitter einer Verbindung beträgt eine Millisekunde.
2.6. Der Paketverlust einer Verbindung darf 0.01 Prozent pro Stunde nicht überschreiten.
3. Support und Wartung des Auftragnehmers:
3.1. Die Hotline und der Support des Auftragsnehmers müssen an 7 Tagen,
24 Stunden am Tag und an 365 Tagen telefonisch und per E-Mail für Störungsmeldungen und Fragen und Information zum Betrieb und zur Wartung erreichbar sein.
3.2. Die Mitarbeiter an der Hotline und dem Support müssen in deutscher Sprache kommunizieren. Gefordertes Sprachniveau „Niveau C1“ (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).
3.3. Beginn der Entstörung: Spätestens 4 Stunden nach Meldung durch den Auftraggeber.
3.4. Wiederherstellung der Verbindung: Spätestens 8 Stunden nach Meldung durch den Auftraggeber.
3.5. Wartungstermine müssen mindestens 5 Werktage vorher angekündigt und außerhalb der Betriebszeit (Montag bis Freitag, 6.00-20.00 Uhr Ortszeit
Frankfurt am Main) durchgeführt werden.
Die Bereitstellung der betriebsbereiten Verbindung muss zum 1.8.2021 erfolgen.
Für die Terminabstimmung, Vorarbeiten und die spätere Bereitstellung der Leitung stehen Ihnen an beiden Endpunkten zentrale Ansprechpartner seitens des Auftraggeberin, GIZ GmbH, zur Verfügung.
Verlängerung um 12 Monate mit entsprechender Aufstockung.
Verlängerung um 12 Monate mit entsprechender Aufstockung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften,
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres mindestens 150 Personen.
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR,
2. mindestens 1 Referenzprojekt im Fachgebiete IT-Infrastruktur Vernetzung Firmenstandorte und mindestens 1 Referenzprojekt in Deutschland in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y03V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.