Durchführung der Unterhaltsreinigung aller Gebäuden am Standort Holländischer Platz der Universität Kassel in Kassel Referenznummer der Bekanntmachung: UKS-2021-009
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dtvp.de/Center
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Unterhaltsreinigung aller Gebäuden am Standort Holländischer Platz der Universität Kassel in Kassel
Durchführung der Unterhaltsreinigung aller Gebäuden am Standort Holländischer Platz (die Bodenfläche in den 47 Universitätsgebäuden beträgt ca. 166 000 m2) der Universität Kassel in Kassel für einen Zeitraum von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Vertragsbeginn ist der 1.7.2021.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Nachweis über vergleichbare Arbeiten bzw. Erfahrungen, wie in der Ausschreibung aufgeforderte Leistungsmerkmalen und Umfang (öffentliche Verwaltung bzw. Privatunternehmen), der letzten 3 Jahren mit Auftragswert, Bezeichnung des Lieferumfangs, Adressangaben und Angabe der dortigen Ansprechpartner (siehe beigefügter Vordruck „124“) (Ggf.) Gleiche Nachweise von evtl. zur Nachbeauftragung beabsichtigten Nachunternehmen,
7. Erklärung über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen (Vordruck 1 577),
8. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe? und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014 (siehe bereit gestellter Vordruck),
9. (ggf.) ausgefüllter Vordruck über Nachunternehmerleistungen,
10. Um Firmenadresse ergänzter und unterschriebener Reinigungsvertrag,
12. Die unterschriebene Bescheinigung zur Ortsbesichtigung,
13. ausgefüllte Anlage Jahreseinigungspreis Unterhaltsreinigung,
14. Anlage Berechnung des Stundenverrechnungssatzes 15. Unterschriebenes Angebotsblatt.
1. Nachweis über vergleichbare Arbeiten bzw. Erfahrungen, wie in der Ausschreibung aufgeforderte Leistungsmerkmalen und Umfang (öffentliche Verwaltung bzw. Privatunternehmen), der letzten 3 Jahren mit Auftragswert, Bezeichnung des Lieferumfangs, Adressangaben und Angabe der dortigen Ansprechpartner (siehe beigefügter Vordruck "124") (Ggf.) gleiche Nachweise von evtl. zur Nachbeauftragung beabsichtigten Nachunternehmen,
7. Erklärung über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen (Vordruck 1.577).
8. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014 (siehe bereit gestellter Vordruck).
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.