Bf Augsburg – Mobilitätsdrehscheibe Augsburg (MDA) – II. BA – Erstellung elektronischer Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27252
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Augsburg – Mobilitätsdrehscheibe Augsburg (MDA) – II. BA – Erstellung elektronischer Anlagen
Bereich MDA Augsburg
Im Zuge der Erstellung MDA (Mobilitätsdrehscheibe) Augsburg sind elektrotechnische Anlagen erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Augsburg – Mobilitätsdrehscheibe Augsburg (MDA) – II. BA – Erstellung elektronischer Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bereich MDA Augsburg
Im Zuge der Erstellung MDA (Mobilitätsdrehscheibe) Augsburg sind elektrotechnische Anlagen erforderlich
2 – Zusätzliche Ersatzmaßnahmen für die Aufrechterhaltung von Verbrauchern
Im Rahmen der AP wurde festgestellt, dass sich die Anzahl der angeschlossenen Verbraucher an der HV1, nicht mit der Anzahl der Ersatzanschlüsse der neuen Verteiler deckt. Es ist ein Ersatzanschluss für die Anschlüsse vorzusehen (u. a. Brandmeldezentrale; Beleuchtungen des Bf Vorplatz, im Personentunnel sowie im Kabeltunnel; Personenaufzug; etc.). Der AN ist bereits mit der Planung und mit dem Umbau der HV der elektrischen Anlage beauftragt. Geänderte Leistung nach VOB §2.5 für die Planung und Errichtung Ersatzanschlüsse in einem zusätzlichen Verteiler. Aus gewährleistungstechnischen Gründen nur durch diesen AN durchführbar. Es ist mit erhöhten Koordinationsaufwand zwischen Bauüberwachung und AN, sowie zeitlicher Verschiebung der Leistungsabnahme zu rechnen.