Erneuerung xDSL- Übertragungstechnik
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eam.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.eam.de/ueber-uns/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung xDSL- Übertragungstechnik
Lieferung von xDSL- Geräten und Small Form-Factor Pluggable (SFPs) entsprechend der technischen Spezifikation.
Kassel
Lieferung von ca. 760 x DSL-Geräten und 360 Small Form-Factor Pluggable (SFPs) entsprechend der technischen Spezifikation, in einer geplanten Rahmenvertragslaufzeit von sechs Jahren.
Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren verwiesen.
Die Unterlagen können bei der unter I.3) angegebenen Adresse abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend als Eigenerklärung vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote wird nicht akzeptiert. Es sind nur die geforderten Nachweise/Unterlagen einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht und können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Kopie des Handelsregisterauszuges des Herkunftslandes des Unternehmens, jeweils nicht älter als 12 Monate.
Bankenerklärung (Bonitätsauskunft) mit positivem Bescheid nicht älter als 3 Monate. Wir behalten uns vor, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers zudem anhand von uns veranlasster Recherchen zu überprüfen (z. B. Abfrage bei einer Wirtschaftsauskunftsgesellschaft wie z. B. Credit Reform).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind zwingend als Eigenerklärung vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote wird nicht akzeptiert. Es sind nur die geforderten Nachweise/Unterlagen einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht und können zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderungen Dienstleister mit PIT-Zugang (MADL) — Selbstauskunft
Servicekonzept.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Sozialversicherung §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung,
— Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit,
— Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestlohn und Arbeitsschutz.
Bewerbergemeinschaften haben einen einheitlichen, gemeinsamen Teilnahmeantrag einzureichen und den Vordruck aus Anlage 2.3 Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft auszufüllen.
Sollte ein Bewerber einen Teilnahmeantrag sowohl als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als auch als Einzelbewerber stellen, so hat er schriftlich nachvollziehbar darzulegen, warum hierdurch nicht gegen den Vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen wird. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so werden der betreffende Einzelbewerber und die Bewerbergemeinschaft von dem Verfahren ausgeschlossen, denn ein solches Verhalten ist als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerbergemeinschaften beteiligt.
Die Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist aus Ziffer 1.8. ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Fragen zur Bekanntmachung und den Teilnahmebedingungen sind ausschließlich über die elektronische Plattform im Bereich Projektforum und bis zum 13.4.2021 (10.00 Uhr). Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist durch Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften zulässig. Die Einschaltung von Nachunternehmern ist ebenfalls zulässig. Bewerbergemeinschaften haben einen einheitlichen, gemeinsamen Teilnahmeantrag einzureichen und den Vordruck aus Anlage 2.3 Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft auszufüllen. Die Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist aus Ziffer 1.8. ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes mindestens 2 und maximal 6 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 2 Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen dargestellten Bewertungsskala. Bei mehr als 2 grundsätzlich geeigneten Bewerbern ist die Vergabestelle nicht verpflichtet, alle Bewerber bis zur Maximalzahl (höchstens 6) zur Angebotsabgabe aufzufordern.
4. Für die Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen und die Erstellung der Teilnahmeanträge wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Entschädigung gewährt.
5. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch die EAM Netz GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen.
6. Die Ausschreibung wird gemäß §§ 97 ff GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.