Ersatzneubau EÜ Schönerlinder Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38630
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau EÜ Schönerlinder Straße
Panketal
Ersatzneubau EÜ Schönerlinder Straße (km 17,459)
Planungsbeginn 07/2019:
— bauzeitlich geänderte Straßenführung,
— Erstellung der Ausführungs- und Bestandsplanung,
— bauvorbereitende Kabelarbeiten,
— Rückbau der Stützwand Nord-Ost und der vorhandenen S- und Fernbahnüberbauten inkl. Gründung unter Gleishilfsbrücken,
— Neubau der Stützwand Nord-Ost und der EÜ als drei eingleisige, stählerne Trogüberbauten mit dickem Fahrbahnblech (ein S-Bahngleis und 2 Gleise F-Bahn),
— Oberbauerneuerung im Bereich der EÜ inkl. technischer Ausrüstung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ersatzneubau EÜ Schönerlinder Straße
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Panketal
Ersatzneubau EÜ Schönerlinder Straße (km 17,459)
Planungsbeginn 07/2019:
— bauzeitlich geänderte Straßenführung,
— Erstellung der Ausführungs- und Bestandsplanung,
— bauvorbereitende Kabelarbeiten,
— Rückbau der Stützwand Nord-Ost und der vorhandenen S- und Fernbahnüberbauten inkl. Gründung unter Gleishilfsbrücken,
— Neubau der Stützwand Nord-Ost und der EÜ als drei eingleisige, stählerne Trogüberbauten mit dickem Fahrbahnblech (ein S-Bahngleis und 2 Gleise F-Bahn),
— Oberbauerneuerung im Bereich der EÜ inkl. technischer Ausrüstung.
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
MKA 37: Einbau Schutzschiene
Zur Betriebssicherung musste ein zusätzliche Schutzschiene an der Baugleissperre RÖN 6081-1 montiert werden. Diese war gem. Betra notwendig und dient dazu, etwaige durch die Baugleissperre herbeigeführten Zwangsentgleisungen zu sichern. Die Sicherung des Baugleises ist zwingend für die Durchführung der im HLV beauftragen Leistungen innerhalb der Sperrpause notwendig.
Die Leistung wurde durch die Ausreichung der Betra bekannt. Diese ging der Baufirma und uns erst wenige Tage vor Sperrpausenbeginn zu. Eine Beauftragung eines zweiten ANs wäre also aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich gewesen. Durch die Beauftragung eines zweiten ANs würde es zu einem immensen Verzug innerhalb des Leistungsablaufs kommen, sodass die in der betreffenden Sperrpause keine Leistungen hätten verrichtet werden können und somit der gesamte Bauablauf sowie die IBN gefährdet gewesen wäre.