Bf Augsburg – Mobilitätsdrehscheibe Augsburg (MDA) – II. BA – Erstellung elektronischer Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27252
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Augsburg – Mobilitätsdrehscheibe Augsburg (MDA) – II. BA – Erstellung elektronischer Anlagen
Bereich MDA Augsburg
Im Zuge der Erstellung MDA (Mobilitätsdrehscheibe) Augsburg sind elektrotechnische Anlagen erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Augsburg – Mobilitätsdrehscheibe Augsburg (MDA) – II. BA – Erstellung elektronischer Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bereich MDA Augsburg
Im Zuge der Erstellung MDA (Mobilitätsdrehscheibe) Augsburg sind elektrotechnische Anlagen erforderlich.
12 – Im EG Bf Augsburg sind zwei Unterverteilungen mit umzubauen und entsprechend zu planen
Die an die HV1 umzuklemmenden Unterverteilungen sind entsprechend der VDE 0100 zu planen, errichten und an die neuen HV anzuschließen. Danach ist eine Inbetriebnahme Prüfung nach VDE 0100-600 durchzuführen. Die Fa. ist bereits mit dem Umbau der HV der elektrischen Anlage und somit auch des Umklemmens der Zuleitung beauftragt. Geänderte Leistung nach VOB §2.5 für die UV. Aus gewährleistungstechnischen Gründen nur durch diesen AN durchführbar. Es ist mit erhöhten Koordinationsaufwand zwischen Bauüberwachung und AN, sowieso zeitlicher Verschiebung der Leistungsabnahme zu rechnen.