Erneuerung EÜ Eickeler Bruch in Herne/2. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38671
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung EÜ Eickeler Bruch in Herne/2. Bauabschnitt
Herne
— ca. 5 t Abdichtung und Beschichtung entfernen,
— ca. 75 t Rückbau Stahlkonstruktion Überbau,
— ca. 770 m³ Ab-bruch Widerlager,
— ca. 570 m³ Abbruch Stützwand,
— ca. 3 880 m³ Baugrubenaushub,
— ca. 802 m2 Baugrubenver-bau, 2x Hilfsbrücke herstellen, Antransport, einbauen,
— ca. 163,1 t Betonstabstahl (Unterbau),
— ca. 226,5 m³ Ortbeton,
— ca. 194 m2 Korrosionsschutz,
— ca. 282 t Stahlüberbauten,
— ca. 450 m Grundschotter,
— ca. 525 m Gleis zurückbauen, Entsorgung von Boden, Beton, Schwellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung EÜ Eickeler Bruch in Herne/2. Bauabschnitt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— s. Angebotserklärung zum Bauvertrag
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Herne
— ca. 5 t Abdichtung und Beschichtung entfernen,
— ca. 75 t Rückbau Stahlkonstruktion Überbau,
— ca. 770 m³ Ab-bruch Widerlager,
— ca. 570 m³ Abbruch Stützwand,
— ca. 3 880 m³ Baugrubenaushub,
— ca. 802 m2 Baugrubenver-bau, 2x Hilfsbrücke herstellen, Antransport, einbauen,
— ca. 163,1 t Betonstabstahl (Unterbau),
— ca. 226,5 m³ Ortbeton,
— ca. 194 m2 Korrosionsschutz,
— ca. 282 t Stahlüberbauten,
— ca. 450 m Grundschotter,
— ca. 525 m Gleis zurückbauen, Entsorgung von Boden, Beton, Schwellen.
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
— NT 1 – Technische Bearbeitung,
— (NT 2) – Kampfmittelsondierung.
Durch die Änderung der Gründungsart wurde es notwendig zusätzliche Kampfmittelsondierungen anzuordnen.