Interconnection T-Stücke inkl. Gestelle Referenznummer der Bekanntmachung: 27/50076359
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fair-center.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interconnection T-Stücke inkl. Gestelle
Diese Ausschreibung umfasst die Herstellung, die vakuumtechnische Prüfung und Lieferung von 49 UHV-Kammern (sog. Dipol Interconnection T-Stücken (DIT)) und 48 Pumpengestellen, die im kryogenen Strahl-Vakuumsystem des zukünftigen Schwerionensynchrotron SIS100 bei FAIR (Darmstadt) zum Einsatz kommen werden. Die ausgeschriebenen Vakuumkammern bilden die Strahlführungsverbindung zwischen 2 benachbarten Vakuumkammern der supraleitenden Dipolmodule im SIS100.
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt,
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
In den etwa einen 50cm langen Röhren werden bei üblichen Betriebstemperaturen zwischen 5…15K (-268GradC …-258 GradC) Restgasdrücke im unteren UHV/oberen XHV erzeugt. Die DITs sind runde Vakuumröhren mit DN160CF-Flanschen und einem senkrecht angebrachten DN100CF-Abgangsrohr. Um die Kontraktions-/Expansionsunterschiede der benachbarten Dipolkammern während des Abkühlung und Aufwärmens ausgleichen zu können, müssen die UHV-Komponenten mit 2 hydrogeformten Wellbälgen ausgestattet werden. Alle 3 Flanschverbindungen der DITs sind konventionelle CF-Flansche.
Die Gestelle für die DITs werden innerhalb der Kryostate der Magnete installiert, in denen permanent ein Isolationsvakuum aufrechterhalten wird. Sie dienen zur Fixierung der Kryosorptionspumpe. Die Rahmen werden mechanisch mit den Kryostatkomponenten verbunden, die normalerweise bei Temperaturen unter 20 K betrieben werden. Die Gestelle müssen aus der für Tieftemperaturanwendungen geeigneten Edelstahlsorte 1.4301 hergestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Pfeiffer Vacuum Components & Solutions GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37081
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRLX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevor-schriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI/FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI/FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI/FAIR dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI/FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI/FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI/FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.