Linienbündel „008: Homberger Stern“ Referenznummer der Bekanntmachung: 4417
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nvv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel „008: Homberger Stern“
Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Schwalm-Eder-Kreises und des Landkreises Hersfeld-Rotenburg auf den Linien 420, 450, 490, 491 und 493.
Schwalm-Eder-Kreis
— Linie 420: Homberg (Efze) – Knüllwald – Neuenstein – Bad Hersfeld,
— Linie 450: Fritzlar – Wabern – Homberg (Efze),
— Linie 490: Melsungen – Malsfeld-Ostheim – Homberg (Efze) – Frielendorf – Schwalmstadt,
— Linie 491: Melsungen – Malsfeld – Knüllwald – Homberg (Efze),
— Linie 493: Homberg (Efze) – Frielendorf – Schwalmstadt.
Das Linienbündel 008 beinhaltet die 5 im Schwalm-Eder-Kreis verkehrenden Linien 420, 450, 490, 491 und 493. Die Linie 450 verkehrt künftig ab Fritzlar über Wabern bis nach Homberg (Efze). Damit ermöglicht sie einen Anschluss von Homberg (Efze) über Wabern an den Schienenverkehr in Richtung Kassel und Frankfurt (Main). Zwischen Wabern und dem Behördenzentrum Homberg (Efze) fahren auf der Linie 450 zusätzlich Verstärkerbusse, die die Linie zwischen Homberg und dem Bahnhof Wabern auf einen 30-Minuten-Takt montags bis freitags verdichten. Im Rahmen der anstehenden Vergabe wird eine neue Linie 420 von Homberg (Efze) über Knüllwald und Neuenstein nach Bad Hersfeld geführt. Damit kann den Fahrgästen zukünftig eine direkte Verbindung zwischen den Kreisstädten Homberg (Efze) und Bad Hersfeld angeboten werden. Zudem besteht in Bad Hersfeld ein Anschluss an den Schienenverkehr in Richtung Fulda. Die Linie 490 verkehrt als lange Expressbusverbindung zwischen den Mittelzentren Melsungen, Homberg, Schwalmstadt und den Gemeinden Malsfeld (nur Ortsteil Ostheim) und Frielendorf. Sie bindet diese Orte an die Bahnhöfe Melsungen und Schwalmstadt-Treysa sowie an die bedeutsamen Industriestandorte Melsungen-Pfieffewiesen, Malsfeld-Ostheim und Homberg an. Die Linie 491 erfüllt hauptsächlich Aufgaben im Schülerverkehr zwischen Homberg und Melsungen durch das Beisetal, die Linie 493 erfüllt hauptsächlich den Verkehr in den Ortsteilen, die zwischen Homberg und Schwalmstadt nicht vom Expressbus 490 bedient werden.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (12 Standard-Solobusse low-entry Kategorie A, 4 Gelenkbusse Kat. A, 3 Kleinbusse Kat. A und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1 693 227 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 41 696 Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 4 Fahrzeugen (PKW/Van) sowie den 3 Kleinbus-Fahrzeugen des Busverkehrs und geschätzten 25 000 Besetztkilometern p. a. erbracht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 12.2.2021,
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag 12.2.2021.
– Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/AST-/ALF-/Fernbus-/Schienenersatz-/Bedarfs-/Mietbus-/Berufs-/Markt-/Theater-/Flughafenvorfeld-/Reise-Verkehre, auch keine Werks-/Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer 7 der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i. S. d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen
— Hinweis zu Ziffern III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E64568266 zu stellen,
— für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)