Generalplanungsleistungen zur Umsetzung des DigitalPakts in den Schulen des Wetteraukreises Referenznummer der Bekanntmachung: 20-5-205
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wetteraukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen zur Umsetzung des DigitalPakts in den Schulen des Wetteraukreises
Generalplanungsleistungen mit Schwerpunkt in den KG 440 und KG 450 zur Umsetzung des DigitalPakts in den Schulen des Wetteraukreises.
Mit der Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt vom 17.9.2019 haben Bund und Länder Fördermittel bereitgestellt, um die Digitalisierung an den Schulen voranzutreiben. Mit dem „Digitalpakt Schule“ sollen auf technischer Ebene die Voraussetzungen für die Schulen geschaffen werden, um digitale Medien in der pädagogischen Arbeit zu nutzen und die für die berufliche Zukunft der Schüler erforderliche digitale Kompetenz zu vermitteln. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur soll bis Ende 2024 erfolgt sein.
Auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit maximal 3 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern beabsichtigt der Wetteraukreis die erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen (Generalplanerleistungen) für die strukturierte Vernetzung und für den Aufbau eines leistungsstarken und flächendeckenden WLAN-Netzes unter Betrachtung der vorhandenen EDV-Infrastrukturen in den Schulen des Wetteraukreises zu vergeben.. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist für max. 48 Monate vorgesehen. Der spätere Leistungsabruf erfolgt durch Einzelabrufe je Schulstandort.
Das Vergabeverfahren umfasst die Erweiterung vorhandener Installationen auf aktuelle Anforderungen auf Basis der vom AG vorgegebenen Standards und Richtlinien. Primär handelt es sich um die Erweiterung der Netzwerkverkabelung (LAN) von Unterrichtsräumen, Errichtung und/oder Erneuerung von Server- und Verteilerschränken und Installation der Infrastruktur zur Errichtung von Wireless-Netzwerken (W-LAN).
Die Einzelmaßnahmen an den Schulstandorten des Wetteraukreises werden zu Beginn der Maßnahmen in 3 verschiedene Kategorien (aufsteigend nach Koordinationsaufwand für die jeweilige Maßnahme) eingeordnet, daraufhin wird das weitere Vorgehen in der Maßnahme und in der Abrechnung festgelegt.
Die zu erbringenden Leistungen werden auf Basis der Grundleistungen nach HOAI 2021 sowie nach DIN 276 definiert. Der Hauptbestandteil der Leistungen betrifft die Fachplanung für Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5 (Schwerpunkt KG 440 und KG 450) innerhalb der Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8. Grundlegend sind die festgelegten Prozesse des mit dem für die Schulen des Wetteraukreises zuständigen IT-Support zu beachten.
Projektziel:
O An jedem beauftragten Schulstandort ist die strukturierte Verkabelung (LAN) vorzunehmen und das flächendeckende WLAN so auszurichten, dass die dem Standort zur Verfügung gestellte Bandbreite ohne Verluste (z. B. Funklöcher) genutzt werden kann
O Alle Gebäude sind durch einen LWL miteinander zu vernetzen: Strukturierte Vernetzung (LAN sowie Strom) und Schaffung eines flächendeckenden leistungsfähigen WLAN-Netzes an den Schulstandorten der einzelnen Projekte (ggf. mit mehreren Gebäuden) im Wetteraukreis.
Hierfür sind – in Abhängigkeit vom Bedarf im Einzelfall – folgende Planungsleistungen zu erbringen:
1. Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 440 und 450 inkl. der jeweils dazugehörigen KG 540 gem. Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, nach §§ 53 ff. HOAI 2021,
2. Architektenleistungen für Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI 2021,
3. Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1: Tragwerksplanung, nach §§ 49 ff. HOAI 2021,
4. Leistungen nach der Baustellenverordnung (SiGeKo) n. d. AHO-Heft Nr. 15 (Stand 2011),
5. Leistungen für Brandschutz nach dem AHO-Heft Nr. 17 (Stand 2015),
6. Zusätzliche Leistungen, unabhängig von einzelnen Teilleistungen: Protokollieren von Planungs- und Baubesprechungen.
Der Auftragnehmer generiert durch die Erstellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf diesen.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt anhand der Präsentationsunterlagen und des Honorarangebotes gemäß der in Anlage 3 benannten Zuschlagskriterien.
Vertragslaufzeit spätester Beginn 2.8.2021 mit spätestem Ende 2.8.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung und der für die Ausführung verantwortlichen Personen bzw. deren Vertreter (detaillierte Angaben s. Anlage 6_Prüfung_Vollständigkeit),
b) Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. einen vergleichbaren Nachweis gemäß den Rechtsvorschriften des Heimatstaates,
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, Insolvenz und Eintragung ins Gewerbezentralregister,
d) Eigenerklärung zur Angabe zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung und Ausschluss wegen falscher Erklärungen,
d) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG),
e) Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Die Nachweise und Erklärungen a) bis e) müssen aktuell, das bedeutet nicht älter als 12 Monate, und noch gültig sein,
f) Zusätzlich bei Nachunternehmern: Sofern der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, haben die Bieter anzugeben, welche Nachunternehmer sie für welche Leistungen einzusetzen vorhaben (Anlage 4e). Beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Nachweise, die die Bieter nicht selbst erbringen können, durch die Nachunternehmer vorzulegen,
g) Zusätzlich bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und deren jeweilige Leistungsbereiche darstellen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, aus der sich auch die Organisationsstruktur der Bietergemeinschaft ergibt. Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und haben einen gemeinsamen, allein vertretungsberechtigten, federführenden Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen. Die im Auftragsfall beabsichtigte Rechtsform ist anzugeben. Hierfür nutzen Sie bitte Anlage 4d. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben die besonderen Bedingungen zur Ausführung der Leistungen anzuerkennen (Formular 04a_Eigenerklärung_zum_Verfahren).
a) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, die für Personenschäden mind. 5 Mio. EUR und für Sach- sowie Vermögensschäden mind. 3 Mio. EUR, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr umfasst. Sollte eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung nicht in dieser Höhe bestehen, ist eine Anpassung vor Zuschlagserteilung vom zukünftigen Auftragnehmer vorzunehmen und dem Auftraggeber entsprechend nachzuweisen.
b) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel (netto).
c) Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel (netto). Als vergleichbar wird der Umsatz für Leistungen im Schulbau / im Sonderbau (Hochbau), in Öffentlichen Gebäuden nach Modulbauweise unter Ausführung im laufenden Betrieb angesehen
d) Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Es müssen Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemacht werden:
1. Gesamtumsatz (EUR netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Umsatz (EUR netto) für die o. g. Fachplanungsleistungen (II.2.4) der Technischen Ausrüstung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Angabe von 3 Referenzen: Zwei Referenzen zu vergleichbaren Projekten in Schulgebäuden, eine Referenz zu einem beliebigen vergleichbaren Projekt im Hochbau / Sonderbau (Definition nach HBO 2018).
Wenn als Referenz ein Schulgebäude gefordert ist, können lediglich Schulen im Sinne des § 11 Abs. 3 HSchulG oder vergleichbare Schularten des jeweiligen Bundes- bzw. Herkunftslandes gewertet werden. Für die Vorlage Ihrer Referenzprojekte verwenden Sie bitte unsere beigefügte Vorlage (Anlage 4).
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Wenn nach § 75 Abs. 2 VgV als Berufsqualifikation die Beruf des Architekts und des Ingenieurs gefordert werden, ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Nach Abs. 3 gilt dies für juristische Personen entsprechend, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach Abs. 2 benennen können.
Die besonderen Bedingungen für die Ausführung der Leistungen müssen anerkannt und die Vorgaben eingehalten werden (Anlage „4a_Eigenerklärungen_zum_Verfahren“). Diese Erklärung muss mit dem Angebot eingereicht werden.
Für die Ausführung der Leistungen ist die Benennung der personellen Besetzung und das Vorhalten einer 100%igen Vertretung voraussetzend (Benennung des ausführenden Teams / Personals -, namentlich mit Funktion und Qualifikation).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen / Einreichung der Angebote / Kommunikation:
Die Angebote sind entweder elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD an die Vergabestelle einzureichen. Es ist erforderlich, dass sich der Bieter (kostenfrei) in der eHAD registriert, da auch sämtliche Kommunikation i. R. d. Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) zulässig ist.
Angebote, oder Teile der Angebotsunterlagen (z. B. Präsentationsunterlagen), die auf anderem elektronischen Wege als über die Vergabeplattform eHAD eingereicht werden oder welche, die nach Ende der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.
Unvollständige Angebotsunterlagen können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden (die Nachforderung von Unterlagen ist möglich). Die Angebotsunterlagen werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Kosten rund um die Erstellung Ihres Angebotes werden nicht erstattet. Der Auftraggeber erwartet über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus (s. Anlage zur Vollständigkeitsprüfung) keine sonstigen Unterlagen. Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Vertraulichkeit der Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich für die Zwecke dieses Verfahrens verwendet werden dürfen, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten bekannt werden. Eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Unterlagen an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Wetteraukreises ist nicht erlaubt. Falls sich ein aufgeforderter Bieter entschließt, kein Teilnahmeantrag und oder Angebot abzugeben, ist er verpflichtet, die überlassenen Vergabeunterlagen einschließlich etwa hergestellte Kopien zu löschen.
Vergabemodaliäten der Einzelaufträge:
Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt gleichmäßig rotierend unter allen Unternehmen, beginnend bei dem Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Zeigen sich bei der Leistungserbringung mit einzelnen Unternehmen Mängel, müssen diese damit rechnen, bei der Vergabe weiterer Einzelaufträge gegenüber den übrigen Unternehmen hintangestellt zu werden. Sollte der AN erforderliche projektbezogene Arbeiten (Einzelaufträge) nicht in dem vom AG vorgegebenen Zeitraum erfüllen können, steht es dem AG ansonsten frei, das nach dem festgelegten Modus den als nächstes zu beauftragenden AN für diesen Einzelauftrag zu beauftragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]