ETCS Passau – Nürnberg-Feucht, Planungsleistung LST und TK Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40087
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS Passau – Nürnberg-Feucht, Planungsleistung LST und TK
München
ETCS Passau – Nürnberg-Feucht (ausschl.):
— Streckenausrüstung European Train Control System (ETCS),
— Vorplanung TK/KFS.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistung Vorplanung TK/KFS
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
ETCS Passau – Nürnberg-Feucht (ausschl.):
— Streckenausrüstung European Train Control System (ETCS),
— Vorplanung TK/KFS.
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LA 1: Die Grundlage des Hauptvertrages beruht auf dem ursprünglichen Planungsauftrag für die Planungsleistungen „Vorplanung TK, Mitwirkung KFS“ bei der Streckenausrüstung ETCS Passau-Nürnberg.
Im Rahmen der vereinbarten Leistungen haben sich im Laufe der Vorplanung und durch Erweiterungen/Änderungen im Projekt.
Folgende zusätzliche Planungsleistungen ergeben, die nicht Teil des Vertragsgegenstandes waren:
1. Erstellung einer fachtechnischen Stellungnahme bezüglich der Beeinflussung der SOFISAnlage Passau auf die Ausrüstung der Strecke mit ETCS L2. Berücksichtigung SOFIS-Anlage Passau mit Stellungnahme und Dokumentation für EDP-Projektverlauf,
2. Erweiterung des Planungsbereichs für die Vorplanung TK um den Stellbereich des Stellwerks Köfering,
3. Berücksichtigung Änderung und Anpassung der BAst im Zusammenhang mit dem Fachbereich Telekommunikation,
4. Erstellung einer (TAst) für die Telekommunikationsanlagen im Rahmen der Vorplanung.
Zu 1: Im Ausrüstungsbereich „A" (Grenze D/A–- Passau Hbf) liegen SOFIS-Anlagen (RESI für Wagenreihung) am Grenzübergang Passau D/A. Zu klären ist es, ob die bestehenden SOFIS-Anlagenteile die im beiliegenden Konzept geplanten Datenpunkte für die notwendige Transition PZB (A)- ETCS Ll LS (D) nicht beeinflussen würden. Die SOFIS-Anlagen sowie abgeforderte fachtechnische Stellungnahme im Zusammenhang mit dem Transitionskonzept sind gem. Leistungsbeschreibung bisher nicht Vertragsgegenstand und damit eine zusätzliche Leistung.
Zu 2: Das Bestandsstellwerk SpDr S60 im Bfu Köfering ist heute noch nicht Bestandteil des Planungsauftrages Stw Obertraubling des EDP-Projekts. In der Fachplanung TK sind die Änderungen im Stellbereich Köfering bis Eggmühl zu berücksichtigen.
Zu 3: In der BAst sind Änderungen sowohl in einer Mehrung der Variantenuntersuchungen (Zusatz 3a/3b), als auch in der BAst erforderlich. Änderungen müssen in bereits gefertigte Unterlagen eingearbeitet, geprüft und angepass.