Knoten Frankfurt; Fernbahntunnel inkl. Station unterhalb des Hbf Frankfurt/Main, Machbarkeitsstudie Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42382
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Frankfurt; Fernbahntunnel inkl. Station unterhalb des Hbf Frankfurt/Main, Machbarkeitsstudie
Der Knoten Frankfurt ist einer der verkehrsreichsten Knotenpunkte Deutschlands. In den letzten Jahren zeigt sich zunehmend, dass die bestehende Infrastruktur die kontinuierlich ansteigenden Zugzahlen und -längen nicht mehr abfahren kann. Die für das Jahr 2030 prognostizierten Verkehre steigen weiter an.
Um die Leistungsfähigkeit des Knotens Frankfurt für die Zukunft sicher zu stellen, soll die Machbarkeit eines Fernbahntunnels untersucht werden. Durch den Tunnel sollen Fahrzeitverkürzungen und Kapazitätssteigerungen innerhalb des Knotens erzielt werden.
Folgende Leistungen werden vergeben:
— Machbarkeitsstudie für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Fernbahntunnel inkl. Tiefbahnhof.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Frankfurt; Fernbahntunnel inkl. Station unterhalb des Hbf Frankfurt/Main, Machbarkeitsstudie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Postleitzahl: 6063
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a. M.
Der Knoten Frankfurt ist einer der verkehrsreichsten Knotenpunkte Deutschlands. In den letzten Jahren zeigt sich zunehmend, dass die bestehende Infrastruktur die kontinuierlich ansteigenden Zugzahlen und -längen nicht mehr abfahren kann. Die für das Jahr 2030 prognostizierten Verkehre steigen weiter an.
Um die Leistungsfähigkeit des Knotens Frankfurt für die Zukunft sicher zu stellen, soll die Machbarkeit eines Fernbahntunnels untersucht werden. Durch den Tunnel sollen Fahrzeitverkürzungen und Kapazitätssteigerungen innerhalb des Knotens erzielt werden.
Folgende Leistungen werden vergeben:
Machbarkeitsstudie für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Fernbahntunnel inkl. Tiefbahnhof.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
MKA10: Zusätzliche Stations- und Aufweitungsvarianten und Mehrfachbearbeitung
Erstellung von zusätzlichen Stationsvarianten ergänzend zu dem im Hauptvertrag vereinbarten Variantenentwurf. Eine Vielzahl von beeinflussenden Faktoren für den zu trassierenden Tunnelverlauf traten erst während der Ermittlung der Grundlagen zutage. Hinzu kommen betriebliche Anforderungen die erst während der Planung getroffen werden konnten. Diese Umstände haben direkten Einfluss auf die Planung der unterirdischen Station und begründet die erforderlichen, zusätzlichen Leistungen zur Erfüllung des urspünglichen Hauptvertrages. Die Leistung war zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht absehbar und ist im Hauptvertrag nicht enthalten. Aus Sicht der Projektleitung ist die bereits vertiefte Kenntnis im Projekt des Planers die Rechtfertigung einer Beauftragung des AN mit dem Nachtrag. Durch den Verzicht einer erneuten Einarbeitung eines neuen Planungsbüros können Synergieeffekte genutzt werden und die entstehenden Planungskosten wirtschaftlich gehalten werden. Folgende zusätzliche Leistung ist mit der Anordnung vom 5.3.2021 zu erbringen:
— Erstellung von zusätzlichen Stationsvarianten inkl. Lage-, Längsschnitt- & Querschnittplänen, Planung der Aufweitungs- & Verzweigungsbereiche und Kostenermittlung.