Knoten Frankfurt; Fernbahntunnel inkl. Station unterhalb des Hbf Frankfurt/Main, Machbarkeitsstudie Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42382
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Frankfurt; Fernbahntunnel inkl. Station unterhalb des Hbf Frankfurt/Main, Machbarkeitsstudie
Der Knoten Frankfurt ist einer der verkehrsreichsten Knotenpunkte Deutschlands. In den letzten Jahren zeigt sich zunehmend, dass die bestehende Infrastruktur die kontinuierlich ansteigenden Zugzahlen und -längen nicht mehr abfahren kann. Die für das Jahr 2030 prognostizierten Verkehre steigen weiter an.
Um die Leistungsfähigkeit des Knotens Frankfurt für die Zukunft sicher zu stellen, soll die Machbarkeit eines Fernbahntunnels untersucht werden. Durch den Tunnel sollen Fahrzeitverkürzungen und Kapazitätssteigerungen innerhalb des Knotens erzielt werden.
Folgende Leistungen werden vergeben:
Machbarkeitsstudie für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Fernbahntunnel inkl. Tiefbahnhof.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Frankfurt; Fernbahntunnel inkl. Station unterhalb des Hbf Frankfurt/Main, Machbarkeitsstudie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Postleitzahl: 6063
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a. M.
Der Knoten Frankfurt ist einer der verkehrsreichsten Knotenpunkte Deutschlands. In den letzten Jahren zeigt sich zunehmend, dass die bestehende Infrastruktur die kontinuierlich ansteigenden Zugzahlen und -längen nicht mehr abfahren kann. Die für das Jahr 2030 prognostizierten Verkehre steigen weiter an.
Um die Leistungsfähigkeit des Knotens Frankfurt für die Zukunft sicher zu stellen, soll die Machbarkeit eines Fernbahntunnels untersucht werden. Durch den Tunnel sollen Fahrzeitverkürzungen und Kapazitätssteigerungen innerhalb des Knotens erzielt werden.
Folgende Leistungen werden vergeben:
Machbarkeitsstudie für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke Fernbahntunnel inkl. Tiefbahnhof.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
MKA09: Ermittlung Technischer Grundlagen für zusätzliche Bauwerke als Basis für die weiteren Bearbeitungsschritte (Beurteilung Genehmigungsfähigkeit, umweltrechtliche Rahmenbedingungen), Bauphasen- und Logistikkonzept, Grobkostenschätzung.
Aufgrund der zusätzlichen Trassierungsvarianten und der damit verbundenen Erstellung von zusätzlichen Lüftungs-, Entrauchungs- und Rettungskonzepte wurde die Ermittlung der techn. Grundlagen für zusätzliche Bauwerke der Y-Varianten notwendig.
Die Leistung war zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht absehbar und ist im Hauptvertrag nicht enthalten. Aus Sicht der Projektleitung ist die bereits vertiefte Kenntnis im Projekt des Planers die Rechtfertigung einer Beauftragung des AN mit dem Nachtrag.
Durch den Verzicht einer erneuten Einarbeitung eines neuen Planungsbüros können Synergieeffekte genutzt werden und die entstehenden Planungskosten wirtschaftlich gehalten werden.
Folgende zusätzliche Leistung ist mit der Anordnung vom 5.3.2021 zu erbringen:
Ermittlung der technischen Grundlagen für zusätzliche Bauwerke inkl. Bauphasen- und Logistikkonzept und Grobkostenschätzung